In der täglichen Umsetzung von Verträgen zur Hausarztzentrierten Versorgung in der Praxis tauchen immer mal wieder Fragen auf. Einige werden wir zukünftig an dieser Stelle beantworten. Gerade die Dokumentation von erbrachten Leistungen ist in den Praxen immer wieder Thema.
Welche Ziffern werden weiterhin über die KV abgerechnet und welche über die HZV?
Unter den auf der Webseite des Deutschen Hausärzteverbandes eingestellten Vertragsunterlagen findet man den sogenannten Ziffernkranz zum jeweiligen HZV-Vertrag (in der Regel Anhang 1 zur Anlage 3). Dort sind alle Leistungen des EBM aufgeführt, die Leistungsbestandteil des jeweiligen HZV-Vertrages sind und nicht mehr über die KV vergütet werden. Diese dürfen somit auch nicht mehr über die KV abgerechnet werden. Hinter den einzelnen Leistungen ist jeweils vermerkt, wie sie im HZV-Vertrag vergütet werden (im Rahmen der Pauschale, über einen Zuschlag oder als Einzelleistung). Leistungen, die nicht im Ziffernkranz aufgeführt sind, werden weiterhin über die Kassenärztliche Vereinigung (KV) abgerechnet. Hierfür muss in der Arztpraxis ein zweiter Schein angelegt werden.
Was ist bei der Abrechnung von Laborleistungen bei HZV-Patienten zu beachten?
Generell gilt das oben Beschriebene: die vom Hausarzt zu erbringenden Leistungen, die im Ziffernkranz aufgeführt sind, sind in den Pauschalen enthalten. Das heißt, die Honorierung ist dort bereits vergütet. Dies gilt auch für Laborleistungen. Die Laborkosten übernimmt daher der Hausarzt. Die Leistungen können demnach nicht mittels Muster 10A angefordert werden, sondern die Verrechnung erfolgt – analog Privatpatienten – direkt zwischen Hausarzt und Laborgemeinschaft. Alle übrigen Laborziffern, die nicht HZV-Bestandteil sind, werden weiterhin per Überweisung (Muster 10/10A) über die Laborgemeinschaft /das Fachlabor angefordert und von der KV gezahlt.
Achtung! Für einige Regionen, bspw. Hessen, gibt es zudem noch regionsspezifische Ziffern für die Abrechnung des Labors. Das HZV-Team des Deutschen Hausärzteverbandes informiert hierzu gerne telefonisch über 02203 5756-1210, per Fax über 02203 5756-1211 sowie per E-Mail über info@hzv-team.de.
Welche Ziffern kann ich in der HZV-Software dokumentieren?
Auf der Webseite des Deutschen Hausärzteverbandes wird im Rahmen der jeweiligen Vertragsunterlagen (s.o.) ebenfalls eine Übersicht der Abrechnungs- und Leistungsziffern bereitgestellt, die der Hausarzt/die MFA im Rahmen eines Hausarztvertrages in der Vertragssoftware dokumentieren kann. Diese Schreibtischvorlage dient den HZV-Hausarztpraxen als praktische Hilfe bei der Dokumentation von HZV-Leistungen. Für jede Region des Hausärzteverbandes, in der HZV-Verträge angeboten werden, gibt es eine Schreibtischvorlage, die alle HZV-Verträge der jeweiligen Region aufführt.
Wählen Sie Ihre KV-Region und sehen Sie die für Ihre Region gültigen Hausarztverträge ein: bit.ly/1O6v0XO