Genf. Windenergieanlagen machen Lärm, und der sollte nach einer neuen Richtlinie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) durchschnittlich 45 Dezibel tagsüber nicht überschreiten. „Lärm von Windenergieanlagen oberhalb dieses Wertes ist mit schädlichen gesundheitlichen Auswirkungen verbunden“, heißt es in dem Bericht. Für die nächtliche Höchstbelastung spricht die WHO keine Empfehlung aus. Dafür gebe es noch nicht genügend aussagefähige Studien.
Die Leitlinien sind Empfehlungen, um die Bevölkerung vor Lärm zu schützen. Damit sollen Politiker Richtwerte festlegen und bauliche Maßnahmen veranlassen oder einfordern, damit die Richtwerte eingehalten werden. „Übermäßige Lärmbelastung ist mehr als ein Ärgernis, sie ist ein echtes Gesundheitsrisiko, das beispielsweise zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen beiträgt“, sagte Zsuzsanna Jakab, WHO-Regionaldirektorin für Europa.
Die Werte für Straßen-, Schienen- und Luftverkehr weichen voneinander ab, weil unterschiedlicher Lärm unterschiedliche gesundheitliche Folgen hat. So liefere eine Autobahn eine ständige Geräuschkulisse, so die WHO. Ein vorbeifahrender Zug mache kurzfristig Lärm, worauf eine längere Ruhephase folge.
Für genehmigungspflichtige Anlagen in allgemeinen Wohngebieten gilt laut deutschem Umweltbundesamt bei der Lärmbelastung zur Zeit ein Immissionsrichtwert von 55 Dezibel tagsüber und 40 Dezibel nachts. An diese Vorschrift müssen sich auch Windparks halten. Zum Vergleich: Flüstern hat etwa 30 Dezibel, leise Radiomusik 50, ein Haartrockner 70 und eine Kreissäge 100 Dezibel.
Für Straßen-, Schienen- und Luftverkehr empfiehlt die WHO folgende Grenzen: Für die durchschnittliche Lärmbelastung durch Straßenverkehr tagsüber nicht mehr als 53 Dezibel, bei Schienenverkehr nicht mehr als 54 Dezibel und für Flugverkehr nicht mehr als 45 Dezibel. Die nächtlichen Richtwerte sind 45 Dezibel für Straßenverkehr, 44 Dezibel für Schienen- und 40 Dezibel für Luftverkehr.
„Das ist ambitioniert“, sagte Thomas Myck, Uba-Fachgebietsleiter Lärmminderung bei Anlagen und Produkten, Lärmwirkungen. In Deutschland lägen die entsprechenden Richtwerte derzeit noch wesentlich höher. „Da besteht deutlicher Handlungsbedarf.“ Die WHO-Analyse sei ein wichtiger und fundierter Meilenstein dafür, die gesetzlichen Vorgaben entsprechend fortzuentwickeln.
Neue Richtlinien hat die WHO auch für Freizeitlärm. Dazu zählen Besuche von Nachtclubs, Kneipen, Live-Sportveranstaltungen, Fitnesskursen, Konzerten und das Hören von lauter Musik über persönliche Abhörgeräte. Die WHO empfiehlt, die Lärmbelastung im Jahresdurchschnitt von allen Quellen zusammen auf weniger als 70 Dezibel zu begrenzen, weil „Freizeitlärm oberhalb dieses Wertes mit schädlichen gesundheitlichen Auswirkungen verbunden ist“.
Quelle: dpa