Mehrere Tausend Patienten pro Jahr fühlen sich von Ärzten falsch behandelt und wenden sich deswegen an Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag hervor. Demnach machten zwischen 2010 und 2015 jeweils mehr als 11.000 Patienten von dieser Möglichkeit der Begutachtung Gebrauch.
Von den zur Entscheidung angenommenen Beschwerden lag in 28 bis 30 Prozent der Fälle tatsächlich ein Behandlungsfehler vor. 2015 wurden nach Angaben des Medizinischen Dienstes des GKV-Spitzenverbandes (MDS) 14.828 Einzelfälle zu vermuteten Behandlungsfehlern von einem der 15 Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) mit einem Gutachten bearbeitet.
Die Quote der anerkannten Behandlungsfehler in dem Jahr lag den Angaben zufolge bei 21,3 Prozent. Gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung dennoch nicht, Patienten können ihre Rechte im Fall von Behandlungsfehlern wirksam durchsetzen, heißt es in der Antwort.