Mit erweiterten Meldepflichten für nosokomiale Infektionen will die Bundesregierung den Schutz vor übertragbaren Krankheiten verbessern. Dazu beauftragt sie das Robert Koch-Institut (RKI), ein elektronisches Meldewesen einzurichten. Es soll spätestens 2021 starten. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, der noch bis Sommer 2017 in Kraft treten soll. Die Datenbank soll Informationen zu Übertragungswegen sammeln, etwa für bestimmte Erreger, die sich auf der Haut ansiedeln. In Heimen und anderen Gemeinschaftsunterkünften ist künftig zudem die Krätze (Skabies) meldepflichtig, um auf Ausbrüche früh reagieren zu können. Auch zur Aufbewahrung und Vernichtung von Polioviren in Laboren werden neue Standards festgelegt. Damit setzt die Regierung nach eigenen Angaben die Strategie der Weltgesundheitsorganisation zur Ausrottung des Polio-Erregers um. Der Aufbau der Datenbank wird das Bundesgesundheitsministerium geschätzt vier Millionen Euro kosten, die Betriebskosten sollen sich pro Jahr auf 60- bis 100.000 Euro belaufen. Auf Ärzte kommen dem Entwurf zufolge einmalige Ausgaben für die Praxissoftware zu. Wobei sie diese vermeiden können, wenn sie die Meldung übers Internet vornehmen. (hib/jvb)