Ab April 2016 darf jeder Vertragsarzt Rehabilitationsleis-tungen verordnen. Auch der Formularberg schmilzt dann: Statt bisher zwei Anträgen gibt es künftig nur noch einen – das Formular 61. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Mitte Oktober beschlossen.
Bisher mussten Ärzte mit dem Formular 60 immer erst bei den Krankenkassen prüfen lassen, ob die gesetzlichen Kassen für eine Reha-Maßnahme zuständig sind. Erst dann schickten ihnen die Kassen das nötige Formular 61 zur Verordnung der Reha zu. Nun entfällt die Prüfungspflicht. Ab April erhalten Vertragsärzte dann ein überarbeitetes Formular 61. Damit können sie Reha-Maßnahmen direkt verordnen – aber auch von der Kasse die Zuständigkeit prüfen lassen, wenn sie sich unsicher sind.
Derzeit entwickeln Kassenärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband das Formular 61 weiter. Es wird dann einen neuen Abschnitt A geben, mit dem Ärzte eine Zuständigkeits-Klärung anfordern können. Außerdem müssen Vertragsärzte nun keine zusätzliche Qualifikation mehr nachweisen, um eine medizinische Reha zu verordnen. So sollen unnötige Überweisungen vermieden werden, wie es in der Vergangenheit der Fall war, wenn Ärzte keine Genehmigung zur Verordnung besaßen.