DigitalisierungVerbraucherschützer kritisieren Kassen: Infos zu E-PA ungenügend

Die gesetzlichen Krankenkassen sind dazu verpflichtet, ihre Versicherten über die elektronische Patientenakte (E-PA) umfassend zu informieren. Die Verbraucherzentrale hat Info-Schreiben unter die Lupe genommen und gibt den Kassen schlechte Noten.

Der vzbv kommt zu dem Schluss: Krankenkassen müssen ihre Versicherten besser über die E-PA informieren.

Berlin. Ab Mitte Januar sollen alle gesetzlich Krankenversicherten mit einer elektronischen Patientenakte (E-PA) ausgestattet werden. Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Versicherten umfassend, transparent, verständlich und barrierefrei über die E-PA zu informieren, erklärt die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Um zu sehen, ob die Kassen ihren Pflichten nachkommen, hat sich die vzbv Versichertenanschreiben zur E-PA von 14 Krankenkassen angeschaut. Dabei zeigte sich, dass die Kassen vor allen Dingen über die Vorteile der E-PA informieren.

Umstrittene Aspekte nicht erwähnt

“Wichtige und teils umstrittene Aspekte, beispielsweise des Datenschutzes, werden nicht angesprochen”, kritisiert der vzbv per Pressemitteilung Anfang Dezember.

Nur ein der 14 Krankenkassen hätte mitgeteilt, dass die E-PA anfangs weitgehend leer ist und Diagnose, Befunde etc. erst nach und nach eingepflegt werden.

Hingegen informierten alle Kassen über einen möglichen Widerspruch gegen die E-PA. Allerdings wiesen einige nur auf Online-Widerspruchsformulare auf den Internetseiten oder den Postweg hin. Über einen telefonischen Widerspruch hätte keine Kasse informiert.

Neutral über Nutzen und Risiken informieren

Fazit der vzbv: Die 14 untersuchten Anschreiben von Krankenkassen reichen nicht aus, um eine informierte Entscheidung für oder gegen die E-PA zu treffen. Sie würden in mehreren Aspekten nicht die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Die Krankenkassen müssen neutral über Nutzen und Risiken der E-PA informieren, fordert der vzbv.

Die komplette vzbv-Analyse der Versichertenanschreiben zur E-PA finden Sie unter: Analyse vzbv

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