Ärzte dürfen übrig gebliebene Arzneimittel von verstorbenen Heimpatienten nicht an andere Patienten weiterreichen. Das hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen klargestellt. Die vorangegangene Forderung des Diözesan-Caritasverbandes Köln, Ärzten zu ermöglichen, unverbrauchte und ungeöffnete Medikamente weiter verordnen zu dürfen, findet demnach weiterhin keine Anwendung. Hospize sind gesetzlich dazu verpflichtet, Medikamente Verstorbener komplett zu vernichten, das hatte der Verband als „medizinisch und ökonomisch unsinnig“ bewertet.
Die Bundesregierung beruft sich in ihrer Antwort auf „klare Aufgabenteilung zwischen Ärzten und Apothekern“ hinsichtlich der Arzneimittelversorgung. Die Ärzte seien verantwortlich für die Diagnose und Therapie einschließlich der erforderlichen Verschreibung von Arzneimitteln. Den Apotheken obliege „die im öffentlichen Interesse gebotene Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung“, ein ärztliches Dispensierrecht sowie die Errichtung einer ärztlichen Hausapotheke seien nicht vorgesehen. Dies gelte auch für ärztlich verantwortete Arzneimittelvorräte in Heimen. Die Regierung gehe nicht von einem relevanten Einsparpotenzial aus.