Berlin. Die Unionsfraktion im Bundestag hält weiter am Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche fest. Die Fraktion beschloss nach Teilnehmerangaben am Dienstag (27. Februar), in keinerlei Gespräche mit anderen Fraktionen einzutreten, die eine Änderung des umstrittenen Paragrafen 219a zum Ziel hätten. Man wolle unter allen Umständen an der geltenden Gesetzeslage festhalten, sagte ein Teilnehmer.
Begründet wurde der Beschluss demnach mit Wertefragen und dem Schutz des ungeborenen Lebens. Frauen könnten sich dennoch weiter über den Abbruch von Schwangerschaften informieren.
Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs sieht bis zu zwei Jahre Gefängnis vor, wenn jemand „Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs” öffentlich anbietet oder anpreist. Die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) kritisierte diesen rechtlichen Rahmen für Ärzte scharf.
FDP, Linke und Grüne haben Gesetzentwürfe in den Bundestag eingebracht, die diese Regelung abschaffen oder zumindest abschwächen sollen. Dieses Vorhaben unterstützen auch die Sozialdemokraten. Ob die SPD einer Gesetzesänderung schließlich zustimmt, dürfte auch davon abhängen, ob eine große Koalition zustande kommt. Der ausgehandelte Koalitionsvertrag trifft zu dem Thema keine Aussage.
Quelle: dpa