Um Praxen auf die im Mai in Kraft tretende EU-Datenschutzgrundverordnung vorzubereiten, stellt der Hausärzteverband Baden-Württemberg für seine Mitglieder eine Handreichung des Datenschutzbeauftragten des Deutschen Hausärzteverbands zur Verfügung. "Da jede Hausarztpraxis unterschiedliche Prozesse und Strukturen hat, können wir keine allgemeingültige Empfehlung aussprechen", erklärt Landesverbandschef Dr. Berthold Dietsche. Jedoch werde geraten, sich etwa von einem Anwalt zu den eigenen praxisindividuellen Gegebenheiten beraten zu lassen. Zum Beispiel könnten die neuen Anforderungen an die Einwilligung von Betroffenen auch für die Privatabrechnung von Belang sein.
Die Handreichung gibt es unter hausarzt.link/wp81F