Forum PolitikSerie Hausärzte weltweit: Medikamente in der Praxis abgeben?

Die Schweiz ist in mehrerlei Hinsicht speziell, auch im Falle der Medikamentenabgabe. Es gibt in einigen Kantonen das Recht zur Selbstdispensation (in Deutschland unter dem Begriff "Dispensierrecht" diskutiert), das es einer großen Anzahl an Ärzten erlaubt, Medikamente in ihren Praxen zu verkaufen.

Insbesondere im deutschsprachigen Teil der Schweiz lassen einige Kantone die so genannte Selbstdispensation, also die "hauseigene" Apotheke in der Praxis, zu. Damit steht die Schweiz mit Japan allein in der Welt. 2013 haben in der Schweiz über 5.900 Ärzte eine hauseigene Apotheke in ihrer Praxis betrieben. Diese Gruppe macht ungefähr 40 Prozent der gesamten niedergelassenen Ärzte aus.

Da der Verkauf der Medikamente durch Hausärzte nicht auf Bundesebene geregelt ist, variiert die Zahl der Hausärzte mit Selbstdispensationsrecht von Kanton zu Kanton. Die größte Dichte an Hausärzten mit Selbstdispensationsrecht befindet sich im Kanton Basel-Land und der Schwyz (197 und 183 Ärzte auf 100.000 Einwohner). In den französischen Kantonen Neuenburg und Genf ist die Dichte an Ärzten mit hauseigener Apotheke am niedrigsten. Allerdings entsprechen die Zahlen für die Bewilligung der Selbstdispensation in einigen Kantonen nicht der tatsächlichen Ausübung. In neun Kantonen gibt es das "verschreibungspflichtige System" mit der Möglichkeit, das Selbstdispensationsrecht in bestimmten Fällen zu erteilen.

Die Kantone Bern, Schaffhausen und Graubünden haben ein "gemischtes System". Ab 2018 sieht der Kanton Graubünden auch ein Selbstdispensationsrecht für alle Ärzte vor. In allen anderen Kantonen ist die Medikamentenabgabe ohne Einschränkungen erlaubt.

Dispensierrecht spart Geld

In der Schweiz haben die Apotheken das Recht bekommen, Medikamente unter bestimmten Bedingungen abzugeben, die die Ärzte irritieren: Die Apotheker verkaufen die Medikamente zu einem höheren Preis als die Ärzte. Sie können ein Honorar von 8 CHF bei jedem Verkauf auf das Medikament aufschlagen, auch wenn der Einkaufspreis für beide Gruppen gleich ist. Ärzte dürfen dieses Honorar pro abgegebenem Medikament nicht erheben, sie verrechnen ihre Leistungen und die Verschreibung. Ein Argument für die praxiseigene Apotheke: Würden die Medikamente von einer Apotheke verkauft werden, würde das zu einer größeren Belastung der Krankenkassen von ungefähr 150 Millionen CHF führen. Zudem schätzen die Patienten das System, da sie nicht erst bei der Apotheke vorbei gehen müssen, um ihre Medikamente zu holen. In der Regel haben die Ärzte die von ihnen verschriebenen Medikamente auf Lager.

Die Statistiken der Santésuisse, des führenden Krankenversicherungs-Verbandes der Schweiz, zeigen, dass die Gesundheitskosten in den 17 deutschsprachigen Kantonen aufgrund der hauseigenen Apotheke niedriger sind als in den Kantonen, in denen die Ärzte die Medikamente nur verschreiben dürfen.

Dennoch erhöht das Selbstdispensationsrecht das Einkommen der Hausärzte. Dieser Markt repräsentiert 19,8 Prozent (das heißt 1,2 Milliarden CHF) der verschriebenen Medikamente in der Schweiz.

Nach einer Studie der Versicherungsgesellschaft Helsana, verkauft ein Arzt mit hauseigener Apotheke im Durchschnitt für 311.000 CHF (288.000 Euro) Medikamente pro Jahr. Weitere Rechnungen von Helsana haben gezeigt, dass der Betriebsaufwand (inklusive Gehälter der Angestellten) sich auf 27.000 CHF erhöht. Abzüglich der Einkaufskosten (Fabrikationspreis und Spanne der Großhändler) bleibt dem Arzt im Durchschnitt ein Gewinn von 57.000 CHF (53.000 Euro), was etwa einem Gewinn von 8 CHF (7,40 Euro) pro verkauftem Medikament entspricht.

Kritik von Apothekerseite

In den Kantonen, in denen die Selbstdispensation erlaubt ist, gibt es natürlich viel weniger Apotheken. Die Ärzte schicken Ihre Patienten nicht in die Apotheke, außer in besonderen Fällen oder wenn die Ärzte die Medikamente nicht auf Lager haben. Der Umsatz der verschreibungspflichtigen Medikamente ist drei bis vier Mal niedriger als in Kantonen ohne Selbstdispensation. Der größte Teil des Umsatzes ergibt sich aus dem Verkauf nicht verschreibungspflichtiger Medikamente und sonstigen pharmazeutischen Produkten.

Verständlich, dass die Apotheken aus ihrer Sicht mit diesem Zustand nicht sehr zufrieden sind. Sie argumentieren, dass es besser sei, wenn Patienten die doppelte Kontrolle haben. Dabei fühlen sie sich durch zwei Umstände bestätigt: Erstens geht der Trend in der Schweiz dahin, dass Patienten eine Stammapotheke haben. Zweitens belegen Studien, dass ohnehin fast zwei Drittel der Bevölkerung bei Krankheitssymptomen gar nicht zum Arzt geht, sondern das Internet und das Umfeld befragt und dann direkt eine Apotheke aufsucht.

Jean-Paul Buchmann, Consultant en RH specialise pour les medecins; info@b-plus.ch; www.b-plus.ch; Die B-plus project AG steht Ihnen für alle Rückfragen zur Verfügung

Quellen:

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.