Röntgenstrahlen dürfen künftig vermehrt zur Früherkennung von Krankheiten eingesetzt werden. Das sieht ein Gesetz vor, dem der Bundesrat Mitte Mai zugestimmt hat. Bislang war der Einsatz von Röntgenstrahlung ausschließlich zur Früherkennung von Brustkrebs erlaubt. Das Gesetz erleichtert nun den Einsatz von radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung, wenn der Nutzen das Risiko der eingesetzten Strahlung überwiegt.
Vorgesehen sind zudem neue Regelungen zum Umgang mit dem Edelgas Radon. Künftig gilt ein Referenzwert, um die Radonkonzentration in Wohnräumen und an Arbeitsplätzen zu bewerten. Bei Überschreitung sind Schutzmaßnahmen zu treffen, um den Gasaustritt zu erschweren. Radon, das aus dem Boden austritt, gilt nach Tabakrauch als die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs.
Die umfassende Neuordnung des Strahlenschutzes setzt die Richtlinie 2013/59/Euratom des Europäischen Rates vom 5. Dezember 2013 in deutsches Recht um, ändert dazu zahlreiche Vorschriften und enthält über 60 Verordnungsermächtigungen. Die Novelle soll unnötige bürokratische Hemmnisse abbauen, die Rechtslage an den wissenschaftlichen Fortschritt anpassen und den Strahlenschutz übersichtlicher sowie vollzugsfreundlicher gestalten.
Quelle: Bundesrat Plenum kompakt