Ende September haben viele KVen darüber informiert, dass die G1-Karten von den Praxis-IT-Systemen nicht mehr eingelesen werden können. Möglicherweise war das bei Ihnen auch schon Thema. Das Ganze ist etwas verwirrend. Die meisten GKV-Versicherten besitzen bereits G2-Karten, erkennbar an dem kleinen „G2“ auf der Vorderseite. Das sind die Karten, die für den Online-Rollout der Telematikinfrastruktur benötigt werden, und mit ihnen gibt es kein Problem. Auch bei den meisten Patienten mit einer „G1“-Karte drohen keine Schwierigkeiten. Denn es handelt sich – ohne dass das erkennbar wäre – um „G1 plus“-Karten, also neuere G1-Karten.
Die wichtigste Frist wurde schon verlängert
Nur die vergleichsweise wenigen „echten alten“ G1-Karten werden seit Oktober von der Praxis-Software abgelehnt. Wenn der Patient keine neue Karte besitzt, sollten Ärzte das Ersatzverfahren anwenden, also eine manuelle Übernahme der Daten durchführen und den Patienten einen Vordruck 5 ausfüllen lassen. Die GKV hat zugesichert, dass alle Leistungen auch dann erstattet werden, wenn vom Patienten bis Quartalsende keine neue eGK vorgelegt wird. Hintergrund der „Causa G1“ ist natürlich der Aufbau der Telematikinfrastruktur. Alle Arzt- und Zahnarztpraxen sollen online gehen. Das soll einerseits administrative Prozesse für die Kassen vereinfachen, Stichwort Online-Update der Versichertenstammdaten.
Anderseits bildet die Online-Anbindung die Grundlage für medizinische Funktionen der eGK wie elektronischen Notfalldaten, einen elektronischen Bundesmedikationsplan und – in der Endausbaustufe – eine übergreifende elektronische Patientenakte. Was aber heißt diese ja nicht besonders neue Vision konkret für Praxen?
Die Kernbotschaft lautet: Es gab viele Verzögerungen, aber es geht voran. Deswegen macht es Sinn, sich langsam mit dem Thema zu beschäftigen. Die gesetzliche Frist für das Online-Update der Versichertenstammdaten, das gleichbedeutend ist mit der Online-Anbindung der Arztpraxis, war ursprünglich der 30. Juni 2018. Ab diesem Zeitpunkt drohte bei Nicht-Umsetzung laut E-Health-Gesetz eine pauschale Kürzung der GKV-Vergütung um ein Prozent. Die Frist wurde auf 31. Dezember 2018 verlängert, es dürfte nicht die letzte Verlängerung gewesen sein. Dennoch: Die Technik steht. Die Finanzierung steht. Und der Wille zum Erfolg ist in Politik und Selbstverwaltung vorhanden.
Die Komponenten: Ein Überblick
Für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur benötigen Arztpraxen folgendes:
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Konnektor: Ein vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierter Router, der die Arztpraxis sicher mit der Außenwelt verbinden soll.
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eHealth-Kartenterminals: Die ebenfalls BSI-zertifizierten Kartenlesegeräte sind speziell auf den Konnektor ausgelegt. Es gibt sie als stationäre und als mobile Terminals.
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SMC-B: Ein „elektronischer Praxisausweis“, der in das Kartenterminal gesteckt wird und der Praxis eine eindeutige elektronische Identität gibt.
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Elektronischer Arztausweis: Er wird für das Online-Update der Versichertenstammdaten noch nicht benötigt, wohl aber für Notfalldaten und andere medizinische Anwendungen.
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Ein großes Update der Praxis-IT.
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Ein für die Telematikinfrastruktur geeigneter Online-Zugang.
Primäre Ansprechpartner sind IT-Dienstleister und KVen
Der erste Ansprechpartner für Hardware und Software-Update ist für die Praxen entweder der Hersteller der Praxis-IT oder der IT-Dienstleister. Viele Unternehmen sind noch zurückhaltend, weil es bisher kaum zugelassene Hardware gibt. Im Moment ist nur die CompuGroup mit einem Konnektor im Rennen, der schon produziert wird. Auch die Zahl der geeigneten Kartenleser ist überschaubar. Das soll sich aber im Laufe des Jahres 2018 ändern: Sowohl die Deutsche Telekom als auch das österreichische Unternehmen RISE wollen Konnektoren anbieten.
Was die Karten angeht, sind nicht die IT-Unternehmen, sondern die ärztliche Selbstverwaltung die richtige Adresse. Im Zusammenhang mit dem Online-Update der Versichertenstammdaten geht es dabei zunächst um die SMC-B. Sie muss bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung bestellt werden. Hier ist also die KV der Ansprechpartner. Sie wird „ihren“ Ärzten mitteilen, wann SMC-B bestellt werden können. Das dürfte in Kürze soweit sein. Ohne SMC-B macht eine Installation der anderen Komponenten keinen Sinn.
Ärzte sollen nicht auf den Kosten sitzenbleiben
Geregelt ist die Finanzierung. GKV-Spitzenverband und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben sich auf eine vollständige Refinanzierung der Erstausstattung und eine Teilrefinanzierung der laufenden Kosten verständigt. Beim Konnektor gilt die Regel: Mit jedem Quartal späterer Installation sinkt die Pauschale. Das dürfte im Wesentlichen für die Industrie relevant sein, weniger für die Ärzte, die sich auf die Zusage der Spitzenverbände berufen können. Auch KBV-IT-Vorstand Thomas Kriedel hat das wiederholt betont.
Konkret erhalten Praxen mit maximal drei Ärzten ein stationäres eHealth-Kartenterminal, Praxen mit vier bis sechs Ärzten zwei und Praxen mit mehr als sechs Ärzten drei. Die Pauschalen für die Erstausstattung inklusive Konnektor und stationären Kartenterminals betragen für die kleinen Praxen je nach „Konnektor-Quartal“ zwischen 1.155 und 3.055 Euro, für die großen zwischen 2.025 und 3.925 Euro. Dazu kommen 350 Euro pro Praxis für ein mobiles Kartenterminal, 248 Euro Zuschuss zu den Betriebskosten pro Quartal, eine Startpauschale von 900 Euro für den Zeitaufwand im Zusammenhang mit der Installation sowie 23,25 Euro pro Quartal an Betriebskosten für die SMC-B und 11,63 Euro pro Quartal für den elektronischen Arztausweis.
Fazit
Die Telematikinfrastruktur kommt, aber solange KV und IT-Hersteller noch nicht bereit sind, kann und braucht der Arzt wenig tun. Bisher ist noch keine der nötigen Komponenten zugelassen (Stand 2.10.).
Wer sich gut vorbereiten möchte, macht im Vorfeld eine Bestandsaufnahme der eigenen IT und nimmt ohnehin geplante Modernisierungsmaßnahmen auf Seiten der Praxis-IT und/oder der Hardware jetzt schon vor, damit nicht mehrere Baustellen parallel bearbeitet werden müssen, wenn der Rollout anläuft.
Weitere Informationen gibt die KBV online.