Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine Patienteninformation zur Datenerhebung bei postoperativen Wundinfektionen beschlossen. Sie soll Praxen und Kliniken dabei unterstützen, ihre Patienten aufzuklären, welche Daten erfasst und weitergegeben werden, so der G-BA.
Die Patienteninformation gehört zum neuen sektorenübergreifenden Qualitätssicherungsverfahren „Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen“. Darin werden seit dem 1. Januar 2017 alle Wundinfektionen erfasst, die nach bestimmten Operationen stationär behandelt werden – unabhängig davon, ob der Eingriff zuvor in einer Klinik, einer Praxis oder einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) stattgefunden hat. Ziel ist es, die Zahl der Wundinfektionen zu senken.
Um den Dokumentationsaufwand gering zu halten, wird weitgehend auf bereits routinemäßig erhobene Abrechnungsdaten bei den gesetzlichen Krankenkassen zurückgegriffen. Eine unabhängige Vertrauensstelle pseudonymisiert alle patientenbezogenen Daten vor der Weiterverarbeitung. So können Infektionen nach einer Operation auch über einen längeren Zeitraum festgestellt werden, ohne jedoch Rückschlüsse auf die Identität der Patienten ziehen zu können, schreibt der G-BA.