Mitte Juni hat der Bundestag das Versorgungsstärkungsgesetz (VSG) verabschiedet. Obwohl damit § 73c SGB V gestrichen wird, gibt der Gesetzgeber damit auch ein Zeichen dafür ab, dass er weiter zu Direktverträgen zwischen Krankenkassen und Ärzten stehe, folgern Hausärzteverband, AOK, Bosch BKK und MEDI in Baden-Württemberg in einer Pressemitteilung. Seit Jahren geht das Bundesland durch die Zusammenarbeit der Ärzteverbände mit den Kassen bei Hausarzt- und Facharztverträgen erfolgreich voran. Das Gesetz werten die Südwest-Partner jetzt als sichere, belastbare Basis für die weitere Ausweitung solcher Verträge.
Dr. Berthold Dietsche, Chef des Hausärzteverbandes Baden-Württemberg, bekräftigt: „Die erfolgreich praktizierte ambulante Selektivversorgung beweist, dass eine Alternative zur KV-Versorgung dauerhaft möglich und von allen Beteiligten erwünscht ist.“ Man habe zwar weitergehende Wünsche an den Gesetzgeber geäußert, die „zwingend notwendigen“ Änderungen seien aber enthalten, ergänzt AOK-Chef Dr. Christopher Hermann. „Die AOK Baden-Württemberg wird mit den Arztpartnern die Direktverträge auf weitere Bereiche ausdehnen“, kündigt er an. Zudem begrüßen die Partner, dass mit dem VSG ausgeschlossen werden soll, dass Ärzte, die am Selektivvertrag teilnehmen, bei der Honorarbereinigung benachteiligt werden.
Nun müssten Bewertungsausschuss und Kassenärztliche Vereinigungen die Umsetzung der Vorgabe auch sicherstellen, fordert MEDI-Vorsitzender Dr. Werner Baumgärtner. Derzeit nehmen 1,4 Millionen Versicherte der AOK Baden-Württemberg und der Bosch-BKK am Hausarztvertrag und mehr als 400.000 Versicherte am Facharztprogramm teil. Im zweiten Halbjahr soll mit dem Urologie-Vertrag bereits der fünfte Facharztvertrag starten.