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Covid-19Recht auf Auszeit für coronabedingte Pflege wird verlängert

Wer coronabedingt Angehörige pflegt, kann dafür weiterhin bis zu 20 Arbeitstage der Arbeit fernbleiben - auch diejenigen, die die Pflege neu organisieren müssen.

Auch künftig können Menschen, die coronabedingt Angehörige pflegen, bis zu 20 Arbeitstage der Arbeit fernbleiben.

Berlin. Wer coronabedingt Angehörige pflegt, kann dafür auch künftig bis zu 20 Arbeitstage der Arbeit fernbleiben. Das gilt auch für jene, die Pflege neu organisieren müssen, wie die Spitzen der Koalition in der Nacht zu Mittwoch (26.08.) in Berlin beschlossen.

Die Möglichkeiten sollen bis 31. Dezember 2020 verlängert werden. Auch das Pflegeunterstützungsgeld kann bis zu 20 Arbeitstage in Anspruch genommen werden, wenn die Pflege zu Hause erfolgt.

Quelle: dpa

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