Therapien gegen Homosexualität – sogenannte Konversionstherapien – werden für Minderjährige und nicht einwilligungsfähige Erwachsene verboten. Das entsprechende Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen hat der Deutsche Bundestag Anfang Mai beschlossen.
Maßnahmen, die darauf abzielen, die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität einer minderjährigen Person zu ändern oder zu unterdrücken, sowie jegliches Werben, Anbieten und Vermitteln sind demnach künftig verboten. Verstöße sollen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einem hohen Bußgeld geahndet werden.
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat das ausdrücklich begrüßt. “Konversionsmaßnahmen sind nicht nur stigmatisierend und diskriminierend, sondern auch psychisch gefährdend,” erklärte BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. Das Gesetz soll voraussichtlich Mitte dieses Jahres in Kraft treten.