Um im Notfall den Patientenwillen zu wahren und die entsprechenden Dokumente schnell zu finden, haben der Deutsche Hausärzteverband und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) mit der “Informationskarte Verfügungen” ein neues Angebot für Hausärzte und ihre Patienten entwickelt.
Auf der scheckkartengroßen Informationskarte können Bürger ankreuzen, ob sie eine Vorsorgevollmacht, eine Patientenverfügung oder auch einen Organspendeausweis besitzen, damit es nicht zu Unklarheiten oder Widersprüchen bezüglich des Patientenwillens kommt. Außerdem können neben den Kontaktdaten der Hausarztpraxis auch Name und Anschrift der Person festgehalten werden, die Zugriff auf diese Dokumente hat.
Die Informationskarte ist ein weiterer Baustein der Kooperation zwischen Deutschem Hausärzteverband und BZgA, in der seit 2018 regelmäßig über die Organspende aufgeklärt wird. Zum zweiten Mal ist jüngst das Patientenmagazin “entscheiden” erschienen, das im Wartezimmer zu Organ- und Gewebespende aufklärt. Auch dieses thematisiert die Patientenverfügung.
LINK
Alle verfügbaren Materialien können Hausärzte unter www.organspende-info.de/hausarzt kostenfrei bestellen oder direkt herunterladen.