Berlin. Es ist „kein schlechtes Gesetz“, allerdings ist der Gesetzgeber „an ganz wesentlichen Punkten damals auf halben Weg stehen geblieben“, sagt Rechtwissenschaftler Prof. Thomas Gutmann von der Universität Münster, der das Gutachten verfasst hat. Das Beweisrecht müsse geändert werden. „Wer die Beweislast hat, verliert den Prozess“, so Gutmann. Im Moment sind das die Patienten. Sie müssen nachweisen, dass der Fehler des Arztes mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit für ihren Schaden verantwortlich sei.
Nachbesserungsbedarf an mehreren Stellen
Beim Einsichtsrecht hapere es ebenfalls. „Viele Patienten haben nach wie vor Schwierigkeiten ihre Patientenakten zu kriegen.“ Man müsse die Behandelnden verpflichten, bei der Herausgabe der Akte zu erklären, dass die Unterlagen vollständig sind. Nur so könnten Patienten entscheiden, ob sie den Klageweg beschreiten wollen.
Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, ihre Patienten nach einem Behandlungsfehler zu unterstützen, zum Beispiel bei einem Prozess. Momentan geht dies nur auf Antrag. „Die Patienten wissen aber in der Regel gar nicht, um was es geht“, bemängelt Gutmann. Er fordert, wenn sich aus den Unterlagen der Kasse Hinweise auf einen Behandlungsfehler ergeben, müssten diese auf die Patienten zugehen.
Berufsrechtliche Konsequenzen gefordert
Der Sozialverband Deutschland (SoVD) fordert eine Beweislastumkehr und strenge berufsrechtliche Konsequenzen bei Behandlungsfehlern. Die Unterstützung durch die Kassen sollte durch Sozialgerichte überprüfbar sein. Das wäre „ein klares Bekenntnis für mehr Transparenz und mehr Rechtssicherheit“, sagt Verbandspräsident Adolf Bauer. Die Beteiligung der Betroffenen an Entscheidungen im Gesundheitswesen müsse ebenfalls gestärkt werden. Positive Beispiele seien der Gemeinsame Bundesausschuss und die Pflegerische Selbstverwaltung. „Diese Mitwirkung hat sich bewährt, das deutsche Gesundheitswesen hat davon insgesamt profitiert.“ red
Das Gutachten ist auf der Website des SoVD verfügbar.