Die BKK Vertragsarbeitsgemeinschaft Hessen (VAG Hessen) und der Hausärzteverband Hessen e.V. haben gemeinsam mit der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft (HÄVG) AG einen Vollversorgungsvertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) abgeschlossen (wie in „Der Hausarzt“ 14/2017 berichtet). Die Patienteneinschreibung beginnt ab dem 1. Januar 2018. Der bisherige Hausarztvertrag zwischen Hausärzteverband Hessen, dem Landesverband der Betriebskrankenkassen und der KV Hessen wird von diesem neuen Vertrag abgelöst. Damit setzen weitere Betriebskrankenkassen gemeinsam die HZV-Vollversorgung um – neben den bereits laufenden BKK-HZV-Vollversorgungsverträgen mit der GWQ ServicePlus AG und der spectrumK GmbH.
Der Vertrag setzt auf die bewährte HZV-Vergütungssystematik aus Pauschalen, Zuschlägen und Einzelleistungen sowie eine bürokratiearme und schnelle Abrechnung (Details Seite 26). Damit und nicht zuletzt über eine attraktive Vergütung der ärztlichen Leistungen wird die Position der hessischen Hausärzte gestärkt. Wie schon durch die HZV-Verträge mit der AOK Hessen, den Ersatzkassen, der Techniker Krankenkasse, der IKK, der LKK (SVLFG), der GWQ ServicePlus AG und der spectrumK GmbH.
VKA-Therapie honoriert
Die bekannten Vergütungspositionen bilden unter anderem den erhöhten Betreuungsaufwand für die Behandlung chronisch erkrankter und multimorbider Patienten ab. Neu in diesem HZV-Vertrag ist die Vergütung Ihres Aufwands für die dauerhafte Einstellung geeigneter Patienten auf eine Therapie mit Vitamin-K-Antagonisten zur Gerinnungshemmung (VKA-Therapie). Für die Ersteinstellung sowie die dauerhafte Behandlung dieser Patienten wurden in Hessen erstmals Pauschalen vereinbart.
Um die Vorteile dieses HZV-Vertrages direkt ab Vertragsstart zu nutzen, können sich teilnahmeberechtigte Ärzte ab dem 1. Oktober 2017 einschreiben. Ihre Teilnahmeerklärung reichen Sie bei der HÄVG AG ein. Nach erfolgter Teilnahmebestätigung durch die HÄVG AG kann die Einschreibung von Patienten ab dem 1. Januar 2018 online über die Vertragssoftware erfolgen. Das erste Versorgungsquartal des HZV-Vertrages beginnt dann am 1. April 2018. Die Einschreibung von Patienten in den HZV-Vertrag wird dabei besonders gefördert: Für die ersten 100 Patienten im Jahr 2018 erhält jeder teilnehmende Arzt eine Einschreibepauschale von je zehn Euro.
Armin Beck, 1. Vorsitzender Hausärzteverband Hessen
Der neue Vollversorgungsvertrag ist mit dem alten Add-on-Vertrag nicht vergleichbar, der aus einer Zeit stammte, die von dem Gedanken beherrscht war, dass man mit einem geringen Obolus die Versorgung deutlich verbessern könne. Medizinisch wurden alle Patienten gleichbehandelt. Mit dem jetzigen Vollvertrag ist eine adäquate hausärztliche Versorgung der BKK-Versicherten in Hessen möglich. Bei behandlungsintensiven Patientengruppen – chronisch kranke und multimorbide Patienten – wird die Versorgung wesentlich verbessert. Das gilt auch für Palliativpatienten. Hinzu kommt die Vergütung der VKA-Therapie: Sie ist unbenommen eine wichtige Stütze in der Behandlung einiger Krankheitsbilder. Durch die Vergütung wird der Aufwand in den Praxen gewürdigt. Einstellung und Kontrolle auf VKA sind bekanntlich deutlich aufwendiger als die Verordnung von NOAK. Wichtig ist dabei, dass die Therapiehoheit bei den Kollegen liegt und nicht von Dritten bestimmt wird. Mit diesem neuen HZV-Vertrag wird erneut die Tarifautonomie der Hausärzte gestärkt. Insbesondere ist es sehr erfreulich, dass die Krankenkassen mit diesem Vertragsabschluss die nachweislich bessere Versorgung der HZV anerkennen.
Iris Schmalfuß, Vorständin der R+V BKK
Versicherte, die am Hausarztvertrag teilnehmen, profitieren auch weiterhin ganz praktisch durch zusätzliche Sprechstunden, verkürzte Wartezeiten, eine medizinische Betreuung aus einer Hand und einen höheren Standard ihrer medizinischen Versorgung. Durch die zeitlich intensivere hausärztliche Betreuung erhoffen sich die Krankenkassen etwa Einsparungen im Krankenhausbereich, da unnötige, akute Klinikaufenthalte vermieden werden können. Das ist auch im Sinne des Patienten. Der neue Vollversorgungsvertrag trägt dem erhöhten Betreuungsbedarf chronisch kranker Menschen durch den Hausarzt Rechnung. Hiervon profitieren Hausarzt und Patient. Nicht zuletzt fördert der Vertrag die in einer älter werdenden Gesellschaft so wichtige Sicherung der hausärztlichen, wohnortnahen Versorgung insbesondere auch im ländlichen Raum. Die Vergütungsregelung im neuen Vertrag “BKK.Mein Hausarzt Hessen“ hat außerdem zum Ziel, dass der höhere Aufwand, der in der Hausarztpraxis für die Behandlung mit Vitamin-K-Antagonisten besteht, auch honoriert wird. Für Patienten, die maximal von dieser Therapie profitieren, bleibt damit die bewährte VKA-Therapie erhalten und die Hausärzte führen das erforderliche Gerinnungsmanagement bzw. das Monitoring der Patienten weiter durch.
Info
Die Teilnahmeerklärung wird neben den restlichen Vertragsunterlagen und der Liste teilnehmender Betriebskrankenkassen rechtzeitig auf der Internetseite des Hausärzteverbandes veröffentlicht. Hierüber wird der Hausärzteverband gesondert informieren.
Informationen zur HZV
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Tel.: 02203 5756-1210 Beratung zur Einschreibung und HZV-Teilnahme
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Tel: 02203 5756-1111 Beratung zur HZV-Abrechnung (LANR bereithalten)
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Tel.: 02203 5756-1211 Beratung zur HZV-Abrechnung (LANR angeben)
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Email: info@hzvteam.de
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www.hausaerzteverband.de Alle HZV-Verträge online
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www.mein-hausarztprogramm.de HZV-Infos für Ihre Patienten
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