Seit dem 1. Januar 2017 muss die neue Kinderrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) umgesetzt werden. Daraus ergeben sich einige Änderungen bei den Kindervorsorgeuntersuchungen. In „Der Hausarzt“ 2/2017 wurden die Neuerungen eingehend besprochen. Um die Vorsorgen durchführen und abrechnen zu können, müssen die Hausarztpraxen einige spezielle Tests und Geräte vorhalten.
Für das Sehscreening ist bei den Vorsorgen U4 bis U7 der sogenannte Brückner-Test vorgeschrieben. Dazu wird ein Ophthalmoskop benötigt, um den seitengleichen roten Augenreflex aus 0,2-0,5m und 3-4m zu beurteilen. Bei der U7a bis U9 muss ein seitengetrennter Visustest durchgeführt werden. Hier kann entweder ein reiner Tafeltest oder auch ein apparativer Sehtest verwendet werden.
Ein Hörscreening ist jetzt nur noch bei der U8 vorgesehen. Allerdings wird eine Tonschwellenaudiometrie mit mindestens fünf Prüffrequenzen bei mindestens vier verschiedenen Lautstärken gefordert.
Die Wirtschaftsgesellschaft des Deutschen Hausärzteverbandes hat ein kostengünstiges Einkaufsmodell für seine Verbandsmitglieder verhandelt. Verbandsmitglieder können unter der E-Mail-Adresse wg@hausaerzteverband. de oder der Telefonnummer 02203-5756 1313 eine Angebotsliste für die verschiedenen Geräte mit Preisangaben erhalten. Speziell beim Kauf eines Audiometers muss allerdings beachtet werden, dass Folgekosten anfallen. Das Gerät muss jährlich durch den Hersteller einer messtechnischen Kontrolle unterzogen werden.
Dr. Rolf Thelen, Vorsitzender Ausschuss Pädiatrische Versorgung im Deutschen Hausärzteverband