Seit 1. Mai gilt die neue Rahmenempfehlung Ergotherapie, die GKV-Spitzenverband und der Deutsche Verband der Ergotherapeuten (DVE) vereinbart haben. Erstmals sei dort auch beschrieben, welche Angaben die Heilmittelverordnung enthalten muss, hieß es. Grundlage für die Ergotherapieverordnung ist das Muster 18. Die Einzelheiten zum Ausfüllen der Felder enthält Anlage 3 der Rahmenvereinbarung, die der GKV-Spitzenverband online zur Verfügung stellt: http://bit.ly/1TWRtsX.
So soll fehlerhaften Verordnungen vorgebeugt werden. Haben Ärzte das Formular nicht korrekt ausgefüllt, kann der Ergotherapeut dennoch mit der Behandlung beginnen. Vorausgesetzt folgende Angaben sind enthalten: Personalienfeld, Diagnose, konkretes Heilmittel, Stempel und Unterschrift des Arztes. Allerdings muss das Formular bis zur Abrechnung korrigiert werden.