Die Bundesärztekammer (BÄK) hat im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) die Regelungen für die Blutspende angepasst.
Die neue “Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten” ist am 4. September in Kraft getreten.
Künftig ist eine spendewillige Person für vier Monate von der Spende zurückzustellen, wenn sie innerhalb der letzten vier Monate ein Sexualverhalten mit einem deutlich erhöhten Übertragungsrisiko für schwere Infektionskrankheiten hatte – und zwar unabhängig von der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität der Person oder ihrer Sexualpartnerinnen bzw. -partner. Als risikobehaftetes Sexualverhalten definiert die BÄK:
- Sexualverkehr mit mehr als zwei Personen,
- Sexualverkehr mit einer neuen Person, wenn dabei Analverkehr praktiziert wurde,
- Sexarbeit und deren Inanspruchnahme,
- Sexualverkehr mit einer Person, die mit Hepatitis B, Hepatitis C oder HIV infiziert ist oder die in einem Endemiegebiet/Hochprävalenzland für diese Viren lebt bzw. von dort eingereist ist.
Eine weitere Neuerung: Für die Untersuchung der Spendetauglichkeit können laut BÄK auch telemedizinische Verfahren eingesetzt werden.
Darüber hinaus seien die Regelungen bezüglich der Spenderimmunisierung zur Gewinnung von Hyperimmunplasma in die Richtlinie eingegliedert worden.
Außerdem entfielen – den neuen gesetzlichen Vorgaben entsprechend – auch die oberen Altersgrenzen für Spendewillige: Bisher lag die Altersgrenze bei der Erstspende bei 60 Jahren, bei Wiederholungsspenden bei 68 Jahren, wobei nach ärztlicher Entscheidung auch Ältere spenden konnten.
Jetzt entfällt die Altersgrenze, die Eignung bei über 60-Jährigen muss aber mindestens im Abstand von je fünf Jahren überprüft werden.
PEI-Präsident Prof. Klaus Cichutek kündigte in einer Mitteilung der BÄK an, das PEI werde in Kürze einen angepassten Blut- und Plasmaspenderfragebogen auf der Webseite des PEI zur Verfügung stellen.
red