Um angeborene Herzfehler bei allen Neugeborenen auszuschließen, erfolgt am zweiten Lebenstag künftig eine Pulsoxymetrie. Diese Änderung an der Kinder-Richtlinie hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen. In Ausnahmefällen (bei ambulanter oder Hausgeburt) kann die Pulsoxymetrie auch noch später, spätestens aber bis zur U2 gemacht werden. Bei der U2 muss der Arzt, der die Untersuchung vornimmt, sich vergewissern, dass die Pulsoxymetrie tatsächlich stattgefunden hat. Ist dies nicht dokumentiert, muss er die Untersuchung unverzüglich veranlassen und dokumentieren.
Über weitere Änderungen der Kinder- Richtlinie ab dem 1. Januar 2017 haben wir ausführlich in „Der Hausarzt“ 2/2017 berichtet. Unter anderem müssen Hausärzte nun für ein paar Untersuchungen neue Geräte erwerben. Hierfür hat die Wirtschaftsgesellschaft des Deutschen Hausärzteverbandes für Verbandsmitglieder Sonderkonditionen ausgehandelt. Dies beinhaltet auch ein Pulsoxymeter, der sowohl bei Erwachsenen, Kindern als auch bei Säuglingen einzusetzen ist. Eine Angebotsliste für die verschiedenen Geräte mit Preisangaben können Verbandsmitglieder per E-Mail an wg@hausaerzteverband.de oder telefonisch unter 02203-5756 1313 anfordern.
Lisa Degener, 2. Vorsitzende Ausschuss pädiatrische Versorgung im Hausärzteverband