Berlin. In der Krankenhauslandschaft stehen ziemliche Umwälzungen bevor, zeigte sich Prof. Dr. Christian Wallwiener, WMC Healthcare GmbH bei dem Forum „Ärztliche Aus- und Weiterbildung im ambulanten Bereich“, organisiert vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) überzeugt.
Um finanziell auch in Zukunft zu überleben, müssten Kliniken schnell handeln, um wichtige Leistungsthemen ambulant zu besetzen, meinte Wallwiener bei dem Forum am 8.11.. Neue Impulse für mehr Ambulantisierung seien durch den Paragrafen 115 SGB V – sektorengleiche Vergütung – gesetzt worden.
Momentan seien die Leistungsbereiche, für die es eine sektorengleiche Vergütung gebe, noch sehr klein. Mehr und mehr Versorgung werde künftig aber in den ambulanten Sektor wandern. Die HNO-Kunde, so Wallwiener, sei bereits im Wesentlichen ein ambulantes Fach. In der Augenheilkunde wären 55 Prozent ambulantisierbar, erklärte Wallwiener. Dies alles werde erhebliche Auswirkungen auf die Weiterbildung haben.
Schaltzentrale für Versorgung
Kliniken würden dabei nicht umhinkommen, sich auf besondere Leistungsbereiche zu spezialisieren. Dabei sei künftig ein „Zusammenspiel mit großen Gruppen“ nötig, unterstrich Wallwiener.
Wenn etwa in einer Region noch vier Kliniken überleben würden (jeweils mit einem speziellen Angebot), sei eine Schaltzentrale nötig. Die große Frage sei hier: Wer übernehme den Part der Schaltzentrale bzw. die Koordination in den Regionen? Mit diesen Themen müsse man sich „unweigerlich in den nächsten zwei Jahren“ beschäftigten.
„Die Zukunft der Versorgung ist weitgehend ambulant. Krankenhäuser werden ihr Mindset ändern müssen“, zeigte sich auch Dr. Bernhard Gibis von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) überzeugt. Durch die zunehmende Ambulantisierung wachse auch der Bedarf an ambulanter Weiterbildung in allen Fachgebieten, erklärte Gibis.
Weiterbildung Allgemeinmedizin als Vorbild?
Dank des Förderprogramms der Weiterbildung Allgemeinmedizin (vgl. Paragraf 75a SGB V) läuft es zumindest in dieser Fachrichtung besser. Mit Koordinierungsstellen Allgemeinmedizin und Kompetenzzentren für Allgemeinmedizin seien Fortschritte erzielt worden, erklärte Gibis.
Die Finanzierung der Weiterbildung werde zu jeweils fünfzig Prozent von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und Krankenkassen getragen. Dadurch seien die finanziellen Rahmenbedingungen im ambulanten und stationären Sektor angeglichen werden.
Gabriele Hörl, Abteilungsleiterin Gesundheitsministerium Bayern, ging auf den Masterplan 2020 ein. Bis heute stehe der Masterplan Medizinstudium unter Haushaltsvorbehalt, die Frage nach den Kosten und der Finanzierung seit weiterhin offen.
Masterplan 2020: Gordischen Knoten zerschlagen
Die Länder fordern die Beteiligung des Bundes, der Bund lehnt die Kostenübernahme ab, verdeutlichte Hörl. Der „Gordische Knoten“ müsse zerschlagen werden, nur so könne den Herausforderungen in der ärztlichen Ausbildung begegnet werden.
Der neue Anlauf mit dem Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vom 15. Juni 2023 werde von der Gesundheitsseite begrüßt. Allerdings bedeuteten die Änderungen dort „die äußerste Grenze, ansonsten sei die Umsetzung des Masterplans Medizinstudium und damit der Sinn und Zweck der Reform in Frage gestellt, konstatierte Hörl, der Bund müsse sich bewegen.