Der Vorstand der Bundesärztekammer (BÄK) hat einstimmig die Gesamtnovelle der Musterweiterbildungsordnung (MWBO) beschlossen und damit den “Startschuss für eine vollständige Neuausrichtung der ärztlichen Weiterbildung” gegeben. Das teilte die BÄK Mitte November mit.
Damit ist der finale Schritt eines Dekadenprojekts gegangen; für die regionale Verankerung sind nun die Landesärztekammern am Zug. Denn die MWBO bildet zwar die Basis, auf der sich Ärzte in Deutschland zum Facharzt weiterbilden lassen können. Wirkung entfaltet sie jedoch erst, wenn die Landesärztekammern sie auch in Landesrecht umsetzen.
Der Deutsche Hausärzteverband hatte daher bereits nach dem entsprechenden Beschluss des Deutschen Ärztetags im Mai für eine zügige flächendeckende Umsetzung plädiert.
“Es kann nicht sein, dass einzelne Kammern ihr eigenes Süppchen kochen und so ein Flickenteppich aus Regelungen entsteht”, betonte Bundesvorsitzender Ulrich Weigeldt. “Bei allem Respekt vor der föderalen Struktur brauchen junge Kollegen eine klare und einheitliche Weiterbildungsordnung, ohne regionale Sonderwege.”
Auch der BÄK-Vorstand empfahl den Ländern mit dem finalen Beschluss, die jetzt von ihm verabschiedete Gesamtnovelle in Landesrecht umzusetzen. Einer Recherche von “Der Hausarzt” zufolge ist Bayern bislang die einzige Kammer, die dazu bereits tätig geworden ist.
Die Hoffnung, dass die flächendeckende Umsetzung gelingen kann, ist dieses Mal jedoch größer als bei vorherigen Anläufen. Schließlich ist die nun beschlossene Gesamtnovelle seit 2012 in enger Abstimmung zwischen BÄK, Landesärztekammern, Wissenschaftlich-Medizinischen Fachgesellschaften und Berufsverbänden entstanden.
Künftig wird es in der ärztlichen Weiterbildung viel stärker um den Erwerb von Kompetenzen als wie bisher um starre Zeiten gehen. So wird es künftig nicht mehr primär darum gehen, dass Ärzte in Weiterbildung eine bestimmte Anzahl an Untersuchungs- und Behandlungsverfahren, etwa 300 Doppler-Sonographien, nachweisen, sondern dass ihre Kompetenzen im jeweiligen Bereich geprüft werden.
Die Weiterbildungszeit in der Allgemeinmedizin wird insgesamt 60 Monate umfassen, davon müssen künftig 24 Monate in Allgemeinmedizin in der ambulanten hausärztlichen Versorgung geleistet werden.