In Nordrhein-Westfalen ist Ende März das Bewerbungsverfahren für die neuen Landarzt-Studienplätze gestartet. Wer zum Wintersemester einen Medizinstudienplatz über die Landarztquote bekommen will, kann sich bis 30. April online und dann in Papierform beim Landeszentrum für Gesundheit (LZG) bewerben. Von 1. bis 30. September läuft die Bewerbungsfrist für das Sommersemester 2020.
Das Auswahlverfahren ist zweistufig: Zuerst werden die Abiturnote und der Test für Medizinstudiengänge mit je 30 Prozent und eine Ausbildung oder berufliche Tätigkeit mit 40 Prozent gewichtet. Dann folgen Auswahlgespräche. Die Studierenden verpflichten sich, zehn Jahre als Hausarzt in einer unterversorgten Region zu arbeiten. Wer den Vertrag nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von 250.000 Euro rechnen.