Schwerin. Medizinstudenten in Mecklenburg-Vorpommern bekommen künftig bis zu 1.000 Euro im Monat, wenn sie ein Praktikum bei einem Hausarzt machen. Findet das Praktikum in einer der beiden Universitätsstädte Rostock und Greifswald statt, gibt es 200 Euro, wie Gesundheitsminister Harry Glawe (CDU) am Freitag (22. März) mitteilte. Hat der Hausarzt seine Praxis außerhalb dieser Städte, soll es 1.000 Euro im Monat geben. Mit dem zusätzlichen Geld sollen Fahrt- oder Übernachtungskosten abgefedert werden, erklärte Glawe. Die Zuwendung gebe es für maximal 16 Wochen.
Die Förderung bezieht sich auf das insgesamt 48-wöchige Praktische Jahr (PJ). Je ein Drittel davon muss in der Inneren Medizin, der Chirurgie und der Allgemeinmedizin oder in einem weiteren klinisch-praktischen Fachgebiet geleistet werden.
“Um bei den Studierenden für eine spätere Tätigkeit als Hausarzt zu werben und damit die Versorgung der Patienten im Land bestmöglich aufrecht zu erhalten, unterstützen wir das Praktikum”, sagte Glawe. Das Geld kommt den Angaben zufolge jeweils zur Hälfte vom Land und von der Kassenärztlichen Vereinigung (KVMV). Vorgesehen seien 100.000 Euro.
Entwurf für Landarztquote soll noch 2019 kommen
Außerdem gewährt das Land Stipendien von 300 Euro monatlich für Medizinstudenten, die sich verpflichten, nach ihrem Studium mindestens fünf Jahre in ländlichen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns zu arbeiten.
Außerdem ist geplant, künftig bis zu zehn Prozent der Medizin-Studienplätze in MV für junge Leute zu reservieren, die sich im Gegenzug verpflichten, später im Nordosten tätig zu werden. Gesundheitsminister Harry Glawe (CDU) arbeitet bereits an dem Gesetz, der Entwurf soll noch in diesem Jahr dem Landtag vorgelegt werden. Auch andere Länder sind hier bereits tätig geworden, allen voran Nordrhein-Westfalen.
Schwesig: Neuer Staatsvertrag steht
Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) sagte darüber hinaus, die Regierungschefs der Länder hätten am Donnerstag (21. März) in Berlin dem Staatsvertrag über die Hochschulzulassung zugestimmt.
Der Vertrag regelt die Zulassung für die Studienfächer Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie. “Mit dem neuen Staatsvertrag können wir einen Teil der Studienplätze an unseren Universitäten gezielt an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die sich verpflichten, nach dem Studium für einige Jahre als Landärztin oder Landarzt zu arbeiten”, betonte Schwesig. Darüber hinaus ist der neue Staatsvertrag nötig, um die Zulassung zum Medizinstudium wie durch ein Urteil vorgeschrieben neu zu regeln und in diesem Zuge etwa dem Numerus Clausus (NC) künftig weniger Gewicht beizumessen.
Quelle: dpa/mv