Wiesbaden. Ärzteverbände haben erhebliche Bedenken, ob eine Landarztquote im Kampf gegen den Medizinermangel helfen kann. Aus Sicht der Medizinstudierenden im Hartmannbund ist die Quote „mit der Freiheit der ärztlichen Berufsausübung unvereinbar“, wie ein Sprecher mitteilte. Sie berge die Gefahr, dass Ärzte ausgebildet werden, die sich nicht mit ihrer Tätigkeit identifizieren. „Zudem widerspricht die Vertragsstrafe der Bildungsgerechtigkeit“, argumentiert der Interessensverband. Reiche Studenten könnten sich indirekt einen Studienplatz kaufen, indem sie einkalkulierten, eine bei Vertragsbruch fällige Vertragsstrafe zu zahlen.
Bei der Landarztquote wird ein bestimmter Prozentsatz der Medizin-Studienplätze in einem Bundesland für Bewerber reserviert, die sich verpflichten, nach dem Abschluss für eine bestimmte Zeit in einer Gegend mit Hausärztemangel zu praktizieren. Für diese Studenten gilt der strenge Numerus clausus nicht. Hält sich ein Berufseinsteiger nicht an die Vereinbarung, drohen hohe Vertragsstrafen.
Nordrhein-Westfalen hatte zum Wintersemester 2019/20 eine Landarztquote eingeführt. In Bayern soll es nächstes Wintersemester losgehen, unter anderem Hessen, Niedersachsen, das Saarland und Sachsen planen eine solche Regelung.
„Es ist die große Frage, wie viele Absolventen später wirklich in den Haus- und Landarztpraxen ankommen“, sagte der Vorsitzende der Freien Ärzteschaft, Wieland Dietrich. Die jungen Leute müssten teils direkt nach dem Abitur eine Entscheidung treffen, wie sie rund zwölf Jahre später leben werden – denn so lange dauere das Studium plus Facharztausbildung in der Regel.
Quelle: dpa