Die kostenfreien “Jedermann-Antigentests”, mit denen sich Symptomfreie von geschultem Personal auf das Coronavirus testen lassen können, sind ein wichtiger Baustein der Öffnungsstrategie von Bund und Ländern. Laut ihrem Beschluss vom 3. März haben Bürger regelmäßig Anspruch auf einen solchen Test in Arztpraxen oder Testzentren.
Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte zuvor bereits eine Anpassung der Teststrategie angekündigt (www.hausarzt.link/ HZM9p), die bei Redaktionsschluss aber noch offen war.
Unterdessen hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Ende Februar die Zulassung für die ersten drei Antigen-Schnelltests zur Eigenanwendung durch Laien erteilt, weitere 50 Anträge auf Zulassung lagen bei Redaktionsschluss vor. Der Handel rechnete mit ersten Verkäufen ab 9. März.
Ist das Ergebnis positiv, sollten sich Getestete laut BfArM “umgehend mit ihrem Arzt oder dem örtlichen Gesundheitsamt in Verbindung setzen und sich isolieren”. Der genaue Wortlaut könne variieren. Zur Abklärung sollte in jedem Fall ein PCR-Labortest gemacht werden. Doch: Verpflichtend sind diese Schritte laut Bundesgesundheitsministerium nicht, da dies nicht zu kontrollieren sei.
Das RKI stellte klar, ein positives Ergebnis sei zunächst lediglich ein Verdacht auf eine Ansteckung, “es ist jedoch noch keine Diagnose einer SARS-CoV-2-Infektion” (Epid Bull 8/2021).