Zwar wünschen sich die Apotheker seit langem, als Medikationsmanager mehr Gewicht in der ambulanten Versorgung zu erhalten. Was die Anfertigung eines Medikationsplanes, wie er im Entwurf des E-Health-Gesetzes vorgesehen ist, angeht, bleiben sie aber weiterhin außen vor. Unterstützung erhielt die Branche kürzlich vom Bundesrat, der in einer Stellungnahme zu dem – nicht zustimmungspflichtigen Gesetz – auch Apotheker in die „Erstellung und Aushändigung eines Medikationsplans“ einbinden will.
Diesem Ansinnen hat die Bundesregierung nun eine Absage erteilt: man stimme „nicht zu“. Es sei „sachgerecht, einen Anspruch des Versicherten auf Erstellung und Aushändigung eines Medikationsplans nur gegenüber dem behandelnden Arzt vorzusehen“. Immerhin: Apotheker sollen, wie von den Ländern gewünscht, den Plan aktualisieren dürfen. Jedoch nur, wenn Versicherte dies ausdrücklich wünschen. Aufgeschlossen ist die Regierung auch für die Bitte der Länderkammer, bei Modellprojekten wie etwa der Arzneimittelinitiative Sachsen-Thüringen („ARMIN“)Ausnahmen vom Arzt-Monopol in Sachen Medikationsplan zuzulassen. Eine entsprechende Klarstellung im Gesetzentwurf werde befürwortet. (cw)
Quelle: Ärzte Zeitung vom 18.09.2015