Der "Masterplan Medizinstudium 2020" hat Ende Juni eine entscheidende Hürde genommen: Die Landesgesundheitsminister haben dem Entwurf vom 2. Mai 2016 zugestimmt, der bis auf die Landarztquote auf der Staatssekretärsebene konsentiert ist. Demnach soll das Praktische Jahr (PJ) zukünftig aus vier Abschnitten zu je drei Monaten bestehen, ein Quartal müssen Studierende in der ambulanten Versorgung leisten. Die Allgemeinmedizin soll verpflichtendes Prüfungsfach im dritten Staatsexamen werden. Damit sind die Minister überwiegend dem Vorschlag von Deutschem Hausärzteverband und Deutscher Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) gefolgt.
Der Hausärzteverband ist sich sicher, dass so die Allgemeinmedizin im Studium gestärkt wird und dazu beigetragen wird, das Interesse zu steigern. "Die Allgemeinmedizin ist das wichtigste Fach der Primärversorgung. Es ist daher nur konsequent, dass sie verpflichtend im Staatsexamen geprüft werden soll", sagt Bundesvorsitzender Ulrich Weigeldt. Ein ambulanter PJ-Abschnitt gewährleiste, dass Studierende das gesamte Spektrum der ärztlichen Tätigkeit kennenlernen. Es sei "ein wichtiger Schritt, um die Ausbildungsquoten dem tatsächlichen Versorgungsbedarf anzupassen", teilten die Hausärzteverbände Nordrhein, Westfalen-Lippe und Rheinland-Pfalz mit. Bislang förderten Hochschulen eine Hochspezialisierung. Das bestätigte auch DEGAM-Präsident Prof. Ferdinand Gerlach beim 41. GHA-Symposium: Im Studium werde überwiegend High-Tech-Medizin an Kliniken der Supramaximalversorgung gelehrt. "Das spiegelt nur 0,5 Prozent aller Patienten." Die rasante Ambulantisierung wie die Langzeitversorgung seien kaum berücksichtigt. Sein Fazit: "Bisher wird eine aufwändige, hochspezialisierte und teure Versorgung gelehrt."
Bekräftigt haben die Gesundheitsminister, dass die Länder eine Landarztquote zur Auswahl der Studierenden bestimmen können. Dies muss aber noch mit Kultusministern besprochen werden. Vor allem Studierende wehren sich dagegen: So werde das Auswahlverfahren noch komplizierter. Und es sei nicht zumutbar, dass man sich vor dem Studium entscheiden soll, später verpflichtend auf dem Land tätig zu werden.