Das hessische Landessozialgericht (LSG) hat die Berechnung der Beiträge für die Altersvorsorge niedergelassener Kassenärzte in Hessen korrigiert. Nach einem Urteil (AZ L 4 KA 2/15) müssen künftig hohe nichtärztliche Sachkosten berücksichtigt werden. Die KV hatte die Ärztin in die höchste Beitragsklasse eingestuft. Dabei ging sie von einem Jahreshonorar von rund 900.000 Euro aus. Tatsächlich stammen aber 90 Prozent des Honorars aus nichtärztlichen Dialyseleistungen. Diese müssten bei der Berechnung vom Honorar abgezogen werden, so das Gericht.