Gute Nachricht für die Versicherten der AOK Bayern und für die Hausärzte im Freistaat: Das Bayerische Landessozialgericht hat der Beschwerde des Bayerischen Hausärzteverbandes gegen den Beschluss des Sozialgerichts München (SG) von Ende Juni 2015 stattgegeben. Somit ist der Weg nun frei, dass der HZV-Vertrag 2015 umgesetzt werden kann. Damit gilt dieser, wie ihn die Schiedsperson Dr. Klein Ende 2014 festgesetzt hatte und wie der Bayerische Hausärzteverband ihn seit dem 1. April 2015 mit den teilnehmenden Hausärzten ausführt.
Dr. Dieter Geis, Vorsitzender des Bayerischen Hausärzteverbandes, begrüßt die Gerichtsentscheidung und fordert die AOK Bayern auf, im Sinne der Versicherten endlich den Hausarztvertrag verantwortungsvoll und partnerschaftlich zu leben. „Der Gesetzgeber hat aus gutem Grund Hausarztverträge im Gesetz festgeschrieben. Hausarztverträge bieten den Patienten nicht nur eine bessere Versorgung und den Hausärzten eine sinnvolle wirtschaftliche Perspektive, sie sind auch ein geeignetes Mittel, um die Anzahl an unnötigen und mehrfachen Behandlungen zu vermindern und damit Kosten für die Allgemeinheit zu sparen“, so Geis.
Auch die Kassen profitieren demnach von Hausarztverträgen. Aktuelle Gespräche – etwa zur Sonderabschlagszahlung Quartal 2/2015 – zeigen, dass dies möglich sein kann. Der Hausärzteverband strebt nach wie vor eine vertragspartnerschaftliche Zusammenarbeit auf Augenhöhe an. Das SG hatte Ende Juni festgestellt, die AOK Bayern sei zur Umsetzung des Schiedsspruchs Dr. Klein nicht verpflichtet, da der EBM-Ziffernkranz durch die Schiedsperson nicht festgelegt worden sei. Das Landessozialgericht hat sich dieser erstinstanzlichen Entscheidung nicht angeschlossen.