CRP-Test bei Kindern oft hilfreich
Betreff: Pro & Kontra CRP-Schnelltest, HA20/17, S. 48
Mit Interesse habe ich die Erfahrungen der Kollegen Frau Dr. Linke und Herrn Ortlieb zu ihrer Einschätzung des CRP-Schnelltests im Rahmen ihrer Tätigkeit als Hausärzte gelesen. Als Entscheidungshilfe für die Steuerung der Therapie bei Infekten, auch um den anerkannt zu hohen Verbrauch von Antibiotika sinnvoll zu begrenzen, wird dieser Test auch in unserer großen pädiatrischen Praxisgemeinschaft (drei Fachkollegen), mit teilweise bis zu 150 Kindern täglich, in der Sprechstunde seit vielen Jahren genutzt.
Unsere Erfahrung damit: Der Test ersetzt nicht die fundierte Anamnese und klinische Untersuchung – behandelt wird ja das Kind, nicht der Laborwert – aber, richtig interpretiert, ergeben sich doch wertvolle Entscheidungshilfen, beispielsweise: Sehr hohe und annähernd normale CRP-Werte sagen durchaus etwas aus über den möglichen Erfolg einer antibiotischen Therapiestrategie, vor allem wenn auch bei durchgeführten Nachkontrollen sich diese Werte bestätigen bei unsicherer Beurteilungslage wie zum Beispiel Neugeborenen (fehlende Fieberreaktion, geringe spezifische Symptome) und selten fiebernden Kindern zur Abschätzung von Art und Schwere der Erkrankung bei mangelndem Therapieansprechen und Entscheidung zur Beendigung einer laufenden antibiotischen Therapie (ohne vorherige Bestimmung des CRP- Wertes).
Wir benutzen in den infektreichen Wintermonaten den CRP-Schnelltest bis zu 100-mal pro Woche. Der Verbrauch von Antibiotika in unserer Praxis liegt seit Jahren deutlich unter dem unserer Fachkollegen. Diese Vorgehensweise entspricht einer Strategie, die so auch ausführlicher in einem großen Übersichtsartikel im Deutschen Ärzteblatt 2013 dargestellt wurde (Niehues, T., The febrile child, Diagnosis and Treatment, DÄBl 45, Nov 2013).
Abschließend kann ich auch die von Dr. Linke erwähnte Bedeutung der Patientenkommunikation bestätigen. Gerade bei hoch fiebernden Kindern und dem verständlichen Druck der Eltern, "potente" Medikamente einzusetzen, ist eine verständnisvolle Aufklärung der Eltern von eminenter Wichtigkeit, um eine rationale Therapie durchführen zu können (hervorragende Darstellung hierzu: Reckert T., Beratung zum Umgang mit Fieber und Abbau von Fieberangst, Kinder- und Jugendarzt 12/2011 und 1/2012).
Dr. Peter Thilemann, München
Jeden Prüfantrag prüfen!
Betreff: "Prüfanträge für Verbandmaterial", HA1, S. 13
(…) Ich berichte von einem Fall (…): Die Kasse hatte (…) einen Antrag auf Prüfung der Wirtschaftlichkeit wegen angeblich unwirtschaftlicher Verordnung von Sprechstundenbedarf, insbesondere Verbandsmaterial, gestellt. Zunächst wurde eine erhebliche Steigerung der Verordnungskosten bei Verbandsmitteln von durchschnittlich 1.430 Euro in 2011 bis 2013 auf angeblich 17.300 Euro in 2015 behauptet.
Die durchschnittlichen Verbandstoffausgaben hätten also (…) 2011 bis 2013 bei etwa 0,35 Euro je Fall (je Patient) gelegen, während sie in den Folgejahren je Fall auf 1,97 Euro 2014 und sogar auf 8,66 Euro 2015 gestiegen seien. Die Kasse hatte daher für 2014 und 2015 einen Antrag auf Festsetzung eines Gesamtregresses (…) von 23.000 Euro beantragt.
Nur eine sehr aufwendige und sorgfältige Prüfung (…) hat aufgedeckt: Die Behauptung, die Hausärztin hätte 2015 Verbandsmittel in Höhe von 17.300 Euro verordnet, ist (…) unzutreffend. Die Kasse hatte elf Rezepte kopiert, vorgelegt und addiert. Es hat sich jedoch gezeigt, dass sie drei Rezepte doppelt kopiert und in die Verordnungskosten eingerechnet hatte. Der Wert der doppelten Verordnungen betrug 8.300 Euro! Unzutreffend ist ferner die Behauptung, die Verordnungskosten für Verbandsmittel hätten 2011 bis 2013 nur bei 1.400 Euro gelegen. Tatsächlich hat eine Überprüfung bei einem Verbandsmittelhersteller ergeben, dass zwei Rezepte aus 2013 im Wert von 5.500 Euro in die von der Kasse berechneten Verordnungskosten nicht eingeflossen sind. Somit (…) betrugen [die Kosten] damals 7.000 Euro. (…) in 2015 betrugen die Verbandskosten tatsächlich nur 9.000 Euro (…). (…)
Es ist allen Ärzten daher dringend zu raten, in jedem Fall gegen alle Prüfanträge oder gar Regressbescheide Widerspruch einzulegen und sämtliche Zahlen sorgfältig zu prüfen. Die Kassen (…) arbeiten schlampig, und das in gravierender Weise zu Lasten der Hausärzte, die sie hierfür (…) in Regress nehmen wollen.
Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht, Heidelberg