kurz + knappLeserbriefe

Laborreform trifft die kleinen Praxen

Betreff: "Laborreform: So sichern Sie sich Ihren Bonus", HA8, 5.5.18, S. 28f

Die Laborreform trifft vor allem wieder die kleinen Praxen, die keine "Fünf- Minuten- Medizin" betreiben und damit nicht über einen riesigen Patientenstamm verfügen.

Immer werden Tipps gegeben, um den Wirtschaftlichkeitsbonus zu erreichen. Aber die Behandlung, Einstellung und Überwachung von Schilddrüsenpatienten auf dem Land bleibt auch an uns hängen! Bei einem errechneten maximalen Budget pro Patient von 1,60Euro (um den Bonus zu erreichen) brauche ich für einen TSH-Wert zusätzlich einen anderen "Patienten ohne Labor" (und da ist noch kein Krea dabei für ein CT o.Ä.).

Liebe Kollegen, Sie wissen selbst um die oft schwierige Einstellung nach Schilddrüsen-Operationen bzw. die Nachkorrektur im Rahmen von Gewichtsschwankungen. Und gerade die älteren, die ärmeren und berufstätigen Patienten sehen keine Möglichkeit, 50-60km zum nächsten Spezialisten zu fahren. Außerdem klagen die fachärztlichen Kollegen und versuchen teils auch, die Laborbestimmungen zu verschieben.

Dann werden wir demnächst zu CRP-Bestimmungen vor Antibiotika-Gaben gezwungen, die unser Laborbudget belasten und mit Regressen bedroht! (s. zweite Zuschrift)

Wir als Hausärzte sollen die Patienten gut betreuen und alles immer im Blick behalten, werden durch diese neuen Regelungen ständig bestraft. Und eine Änderung ist nicht in Sicht! Wer tut mal etwas für uns?

  • Dr. Denise Hoch, FÄ f. Innere Medizin, Hettstedt*

Antibiotika sparen – ohne Bürokratie-Wahn

Betreff: "Antibiotikaverordnung: Kassen und KBV fördern Einzelregresse", HA8, S. 16f

In der Diskussion um CRP-abhängige Antibiotika-Verordnungen werden leider die atypischen Bakterien wie Mycoplasmen, Chlamydien, Bordetella etc. vergessen.

In der Sommersaison 2017 behandelte ich drei meiner jungen Asthma-Patienten wegen auskultatorisch anhaltender, Computertomographie-gesicherter Pneumonien (im Röntgen-Thorax nicht sichtbar!) bei unauffälligem (!) CRP letztlich auf Basis einer Mycoplasmen-Infektion. Zwei dieser Patienten mussten trotz Makrolid-Einsatz sogar stationär in einer pulmologischen Klinik therapiert werden mit Weitergabe der Makrolide für nochmalige drei bis vier Wochen poststationär.

Und als Quelle kommen hustende lungengesunde Überträger in Frage, die bei neuerdings dann bestimmtem unauffälligem CRP (Budget-belastend?) nicht therapiert werden.

Natürlich ist es wichtig, Antibiotika einzusparen. Aber das ist ein neuer Bürokratie-Wahn, der unsere Freiberuflichkeit weiter einschränkt! Wer von Ihnen kann diesen Prozess aufhalten, wenn es die KVen als unsere Interessenvertreter nicht tun?!

  • Dr. Denise Hoch, FÄ f. Innere Medizin, Hettstedt*

Gleichberechtigung: Auch Männer adressieren

Betreff: "Mehr Gleichberechtigung für Männer", HA8, S. 14f

Vielen Dank, dass Sie das Thema endlich klar ansprechen! Als Praktische Ärztin und Mutter von drei Söhnen stimme ich Ihnen voll zu.

Dr. Ingrid Metz, Praktische Ärztin, München

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.