Regress für ADHS-Therapie
Betreff: „ADHS ein lebenslanger Leidensweg“, HA 3, 20.2.16, S. 52
In der Ausgabe 3 des Hausarztes wird das ADHS im Erwachsenenalter beschrieben. Nach meinem letzten Regress therapiere ich ein ADHS bei Patienten über 18 Jahre nicht mehr. Die klagende Krankenkasse bekam Recht – ich musste bezahlen. Ich habe einen über 18-Jährigen nach der Behandlung in einer psychiatrischen Klinik anschließend in die Drogen-Rehabilitation über-nommen und wurde etwa zwei Jahre später dafür zur Kasse gebeten, weil ich das betreffende Medikament (in diesem Fall Strattera) nach bestem Wissen und Gewissen weiterverordnet habe. Seitdem schicke ich alle Patienten mit ADHS zum Psychiater.
Dr. Volker Mocker, Deensen
„Sollten uns nicht klein machen“
Betreff: „Neuauflage der Leitlinie Depression“, HA 20, 15.12.15, S. 12
Der Aussage „drei Viertel der Erkrankten erhalten keine Behandlung“ muss energisch widersprochen werden! Jedes hausärztliche Gespräch mit diesen Patienten ist sehr wohl eine Behandlung. Es findet engmaschig und unter Einbe-ziehung der gesamten gelebten und erlebten Anamnese statt und enthält nicht nur diagnostische Fragen. Wie armselig ist denn die Anschauung, dass nur eine Medikation und/oder Gespräche seitens der fachärztlichen Kollegen eine Therapie darstellt? Der Hausarzt ist für diese Patienten die erste und oft genug einzige Anlaufstelle. Und ich denke, wir sollten uns hier als Hausärzte nicht klein machen (lassen).
Dr. Fred Eichhorn, Effelder-Rauenstein