kurz + knappLeserbriefe

Regress für ADHS-Therapie

Betreff: „ADHS ein lebenslanger Leidensweg“, HA 3, 20.2.16, S. 52

In der Ausgabe 3 des Hausarztes wird das ADHS im Erwachsenenalter beschrieben. Nach meinem letzten Regress therapiere ich ein ADHS bei Patienten über 18 Jahre nicht mehr. Die klagende Krankenkasse bekam Recht – ich musste bezahlen. Ich habe einen über 18-Jährigen nach der Behandlung in einer psychiatrischen Klinik anschließend in die Drogen-Rehabilitation über-nommen und wurde etwa zwei Jahre später dafür zur Kasse gebeten, weil ich das betreffende Medikament (in diesem Fall Strattera) nach bestem Wissen und Gewissen weiterverordnet habe. Seitdem schicke ich alle Patienten mit ADHS zum Psychiater.

Dr. Volker Mocker, Deensen

„Sollten uns nicht klein machen“

Betreff: „Neuauflage der Leitlinie Depression“, HA 20, 15.12.15, S. 12

Der Aussage „drei Viertel der Erkrankten erhalten keine Behandlung“ muss energisch widersprochen werden! Jedes hausärztliche Gespräch mit diesen Patienten ist sehr wohl eine Behandlung. Es findet engmaschig und unter Einbe-ziehung der gesamten gelebten und erlebten Anamnese statt und enthält nicht nur diagnostische Fragen. Wie armselig ist denn die Anschauung, dass nur eine Medikation und/oder Gespräche seitens der fachärztlichen Kollegen eine Therapie darstellt? Der Hausarzt ist für diese Patienten die erste und oft genug einzige Anlaufstelle. Und ich denke, wir sollten uns hier als Hausärzte nicht klein machen (lassen).

Dr. Fred Eichhorn, Effelder-Rauenstein

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.

Auswahl
Alle der unten angegebenen Newsletter
Spicker, Checklisten und Medizin für die hausärztliche Praxis, berufspolitische News, Inhalt und E-Paper neuer HAUSARZT-Ausgaben, sowie Neues aus Wissenschaft und Organisation
Nachrichten aus der Industrie

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.

Auswahl ändern/abbestellen

Wenn Sie für Ihr bestehendes Newsletter-Abo andere Themen auswählen oder den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.