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kurz + knappLeserbriefe

"Rezept bereichert meine Ernährung"

Betreff: "Hausarzt-Rezept: Lachsfilet auf Mango-Gurken-Salat", HA 2, 5.2.18, S.76

In Ihrer geschätzten Zeitschrift "Der Hausarzt" habe ich den Rezeptvorschlag vom Lachsfilet auf Mango-Gurken-Salat ausprobiert und war sehr begeistert. Dieses Rezept ist eine Bereicherung in meiner Ernährung geworden. Vielen Dank.

Als Ernährungsberaterin DGE möchte ich mich gern gelungenen und ernährungsphysiologisch guten Rezepten anschließen und habe Ihnen auch einen "Renner" geschrieben. Ich bin mir sicher, dass dies auch für andere Menschen zum Genuss und zur bewussten gesunden Ernährung beiträgt.

Sabine Rose, Ernährungsberaterin DGE, Praxis Dr. T. Schwarz, Zwenkau

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Guten Appetit wünscht Ihre Hausarzt-Redaktion

Praxis an Kinder verkaufen

Betreff: "Beim Erben nichts verschenken", HA 2, 5.2.18, S. 37f

Den Artikel (…) finde ich gut. Einen Hinweis möchte ich aber doch geben.

In aller Regel ist es bei Ärzten nicht sinnvoll die Praxis schenkweise auf Kinder zu übertragen, sondern diese an die Kinder zu verkaufen. Das liegt daran, dass die Eltern/Veräußerer für den Veräußerungsgewinn meist nur den ermäßigten Steuersatz bezahlen müssen und in Abhängigkeit von der Höhe des Veräußerungsgewinnes gegebenenfalls auch noch einen Freibetrag erhalten. Die Käufer, also die Kinder, können den Kaufpreis voll abschreiben und mindern mit der Abschreibung ihre Steuer zum vollen Steuersatz.

Der Steuersatz bei den Veräußerern beträgt meist 22 Prozent, der bei den Käufern meist 42 Prozent. Dieses Steuersatzgefälle von 20 Prozent innerhalb der Familie gilt es zu nutzen. So kann beim Verkauf einer Praxis für 150.000 Euro Einkommensteuer in Höhe von ca. 40.000 Euro gespart werden.

Wünschen die Eltern, dass die "Käufer Kinder" letztlich wirtschaftlich für die Praxis nichts bezahlen sollen, kann das trotzdem erreicht werden. So ist es möglich, dass die Eltern dem "Käufer Kind" bereits einige Zeit vor dem Kauf oder einige Zeit nach dem Kauf (Geld-)Vermögen schenken, so dass per Saldo beim Kind kein Aufwand entsteht. Es muss hierbei aber unbedingt vermieden werden, dass für die Finanzverwaltung ein sogenannter "Gesamtplan" erkennbar wird. Denn dann würde die Finanzverwaltung sich auf den Standpunkt stellen, dass eben kein Kauf, sondern eine Schenkung vorliegt.

Der Eindruck eines Gesamtplanes kann vermieden werden, indem nicht der gleiche Betrag wie der Hauptpreis, sondern einiges mehr oder weniger und auch in zeitlichen Abständen geschenkt wird.

Damit haben wir in unserer Kanzlei und auch bei unseren Seminaren sehr gute Erfahrungen gemacht.

Bernd Fuchs, Steuerberater, Würzburg/Volkach

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