Nr. 8 GOÄ immer begründen?
Betreff: „Die Nr. 8 GOÄ gut kombinieren“, HA16, S. 76
Eine Frage an den Kollegen Pasch: Muss ich die Ansetzung der 8 IMMER begründen? Im Albis-System (Anm. d. Red.: ein Praxisverwaltungssystem) ist dies so vorgegeben.
Dr. Wolfram Weber, Herne
PVS-Hinweis irritiert
Betreff: Antwort des Autoren
Sehr geehrter Herr Kollege Weber, Die Abrechnung der Nr. 8 GOÄ bedarf gemäß den Vorgaben der GOÄ nie einer Begründung. Insofern ist der Hinweis Ihres Praxisverwaltungssystems nicht bindend, sondern eher irritierend. Sie sollten sich mit Ihrem Anbieter in Verbindung setzen, ob dieser Hinweis nicht zu entfernen ist.
Grundsätzlich ist die Nr. 8 in einem Behandlungsfall so oft zu erbringen und dann auch abrechenbar, wie sie aus medizinischen Gründen sinnvoll und vor allem erforderlich ist. Die Betonung liegt hier ganz eindeutig auf „medizinisch erforderlich”. Ist diese Voraussetzung erfüllt, ergibt sich keinerlei Begründungspflicht. Bei mehrfacher Abrechnung in einem Behandlungsfall (= gleiche Krankheit während eines Monats) sollten allerdings die Abrechnungsdiagnosen so formuliert sein, dass sich eine Notwendigkeit der Mehrfachabrechnung offenbart, zum Beispiel anhaltendes über Tage andauerndes unklares Fieber, wechselnde diffuse Symptomatik o.a.; auch dies ist keine Pflicht, erspart aber Rückfragen des Patienten und des Versicherers.
Immer unkompliziert ist es, wenn auch innerhalb eines Monats eine neue Krankheit dazukommt, weil es dann immer auch ein neuer Behandlungsfall ist. Ebenso unstrittig ist, dass die Nr. 8 immer mit der Nr. 1, aber auch mit der Nr. 50 kombinierbar ist.
Dr. Heiner Pasch, Kürten
Erratum
In der Ausgabe 17 vom 20.9.2017 ist uns versehentlich auf S. 14 ein Fehler unterlaufen. Der Orientierungspunktwert ist nicht um 1,18 Cent, sondern nur um 0,12 Cent von 10,53 auf 10,65 Cent gestiegen. Wir bitten dies zu entschuldigen und danken unserem aufmerksamen Leser Dr. med. Bodo von Ehrlich-Treuenstätt für den Hinweis.