Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

Aufnahmeregeln Rheinland-Pfalz Landesregierung verlängert Corona-Regeln für Pflegeeinrichtungen

Die Corona-Regeln für Pflegeeinrichtungen in Rheinland-Pfalz gelten bis Ende Oktober, da die Einhaltung der Hygiene-Vorschriften in den Einrichtungen gut umgesetzt wird und die Infektionszahlen im Rahmen bleiben.

Mainz. Die Corona-Regeln für Pflegeeinrichtungen in Rheinland-Pfalz gelten bis Ende Oktober weiter. “Wir sehen, dass die Einhaltung der Hygiene-Vorschriften in den Einrichtungen gut umgesetzt wird und die Infektionszahlen im Rahmen bleiben”, sagte Gesundheits- und Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) am Mittwoch in Mainz laut Mitteilung. “Vor allem geht es mir darum, dass gerade ältere Menschen weiter direkten Kontakt zu ihren Angehörigen oder Vertrauten Menschen haben können.”

Neue Bewohner müssen in der Regel lediglich sieben Tage einen Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn sie das eigene Zimmer verlassen. Am Tag der Neuaufnahme und am siebten Tag werden sie auf das Coronavirus getestet. Die Bewohner dürfen täglich von zwei Angehörigen oder ihnen nahe stehenden Menschen ohne zeitliche Begrenzung zusammen besucht werden. Café- oder Restaurantbesuche, der Einkauf allein oder zusammen mit Angehörigen sind auch möglich. Voraussetzung ist die Einhaltung der allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln.

Die Bestimmungen für die schlacht- und fleischverarbeitenden Betriebe wurden ebenfalls bis 31. Oktober verlängert. Neue Mitarbeiter dürfen nur nach einem ärztlichen Zeugnis die Beschäftigung in der Produktion beginnen. Bei einer Ein- und Rückreise aus einem Risikogebiet besteht Quarantänepflicht für Beschäftigte. Der Betrieb muss darüber hinaus überprüfen und dokumentieren, ob sich Beschäftigte, die mindestens fünf aufeinanderfolgende Tage nicht im Betrieb anwesend waren, in dieser Zeit in einem Risikogebiet aufgehalten haben.

Quelle: dpa

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.