Seit 1. April wird der Wirtschaftlichkeitsbonus neu berechnet: Entscheidend sind die tatsächlich veranlassten und eigenerbrachten Laborkosten der Praxis und die arztgruppenspezifischen Fallwerte (Hausarzt 20/17). Letztere sind neu und geben vor, wie hoch die durchschnittlichen Kosten je Behandlungsfall sein dürfen, um den Wirtschaftlichkeitsbonus zu erhalten. In "Der Hausarzt" 7 werden wir weitere Praxistipps dazu geben.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat nun eine Praxisinformation veröffentlicht. Insbesondere beim Wirtschaftlichkeitsbonus lohne sich ein Blick: Er könne "den Überschuss einer Praxis steigern". "Je nach Fachgruppe und Zahl der Behandlungsfälle können das einige tausend Euro im Jahr sein."
Link
Zur Praxisinformation: hausarzt.link/Rd0oD