Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO) lehnt die berechtigte Forderung der Hausärzte ab, den beratenden Fachausschuss der Hausärzte in der Vertreterversammlung mit eigenen Vorschlägen zu besetzen. Ein entsprechend vorbereiteter Antrag des Satzungsausschusses, der mindestens 17 Sitze für Haus- und Fachärzte und damit eine Sperrminorität für beide Gruppen sowie sechs Sitze für Ermächtigte/angestellte Ärzte und fünf Sitze für Psychotherapeuten vorsah, scheiterte Ende Juni. Gebietsärzte, Krankenhausärzte und die Psychotherapeuten haben die Entscheidung durch ihre satzungsgemäß festgelegte Mehrheit in der Vertreterversammlung erzwungen.
In einer Vertreterversammlung am 3. September 2015 ist geplant, die Satzung der KV NO u.a. hinsichtlich der Zusammensetzung der Vertreterversammlung zu ändern. Seit März 2015 bereitet ein Satzungsausschuss die umfangreiche Satzungsreform vor. Aktuell vorliegende Anträge von den Delegierten des Hausärzteverbandes, die eine strikte Trennung in Haus- und Fachärzte bei der Wahl des Vorstands, der Vorsitzenden der Vertreterversammlung und wichtiger Ausschüsse vorsehen, sind ebenfalls mehrheitlich in der Vertreterversammlung am 26. Juni 2015 abgelehnt worden.
Der Hausärzteverband Nordrhein kritisiert die Entscheidungen zu den vorliegenden Satzungsanträgen vehement. „Durch Blockmehrheiten werden die hausärztlichen Interessen in allen Gremien majorisiert.“ Das teilte der Vorsitzende des Hausärzteverbandes Nordrhein, Dr. Dirk Mecking, mit. Die Abstimmungen zeigten, wie wichtig es gewesen wäre, dass der Gesetzgeber im aktuellen GKV-VSG nicht nur Regelungen für die KBV-Vertreterversammlung getroffen hätte. „Wir hätten uns auch klare Vorgaben für die KV-Vertreterversammlung der Länder gewünscht“, so Mecking.