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CoronaSpahns neuer Plan für mehr Tests

Die neue „Test-Verordnung“ erweitert die Kriterien, welche Personen auf das neue Coronavirus getestet werden sollen. Neben Ärzten stehen jetzt die Gesundheitsämter stärker in der Pflicht. Dafür wird wohl das Polster des Gesundheitsfonds deutlich schrumpfen.

Jens Spahn will künftig deutlich mehr Personen auf das neue Coronavirus testen lassen.

Berlin. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) macht ernst und lockert die Indikationen für Tests auf das neue Coronavirus (SARS-CoV-2) deutlich. Am Mittwochabend (27.5.) teilte das Ministerium mit, es habe die neue Test-Verordnung in die Abstimmung mit den anderen Ressorts gegeben.

Demnach sollen in „klar definierten Fällen“ die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Virustests übernehmen. Und das auch für nicht gesetzlich Versicherte. Ausgeklammert hiervon bleiben Tests, die für die Behandlung von Corona-Erkrankten stattfinden, sowie Antikörpertests. Für letztere sei noch nicht wissenschaftlich geklärt, inwieweit der Antikörpernachweis mit dem Vorliegen einer Immunität korreliert, heißt es zur Begründung im Entwurf.

Dies spiegelt auch die Haltung von Deutschem Hausärzteverband und DEGAM, die beide derzeit noch vom breiten Einsatz der Antikörpertests abraten, weil die Aussagekraft im Einzelfall noch sehr unsicher ist.

Wer soll getestet werden?

Wer nach der Verordnung zu diesem Personenkreis zählt, soll der öffentliche Gesundheitsdienst – bestehend aus Bundes- und Landesbehörden sowie Gesundheitsämtern – festlegen. Denn sie sollen Tests gemäß der neuen Kriterien anordnen müssen. Die Verordnung ist damit kein Freifahrtschein für jeden, der sich gerne testen lassen möchte.

Der ÖGD kann auch Dritte mit den Testungen beauftragen. Welche Rolle Hausärzten zukommen wird, ist noch offen, äußerte sich Joachim Schütz, Geschäftsführer des Deutschen Hausärzteverbands, auf twitter.

Unterschieden werden grob drei Gruppen bei der Testindikation:

  1. Personen, die mindestens 15 Minuten engen Kontakt mit einem Corona-Infizierten hatten, selbst wenn sie keine Beschwerden zeigen. Dazu zählen insbesondere auch Personen aus dem Haushalt des positiv Getesteten oder Pflegepersonen.
  2. Personen, die einen Landkreis besucht haben, der innerhalb einer Woche die von der Regierung vorgegebene Neuinfektions-Rate von 50 pro 100.000 Einwohner knackt. Auch dies gilt unabhängig von Symptomen.
  3. „Reihentestungen“: Alle Personen aus Krankenhäusern, etwa auch vor einer Neuaufnahme, Pflegeheimen, Lebensmittelfirmen (wie Schlachthöfen), Gastronomie oder Gemeinschaftseinrichtungen wie Kita oder Schule, sofern dort Corona-Fälle aufgetreten sind.

Die Erweiterung der Testkriterien steht in Einklang mit der Einführung des neuen ICD-Kodes U99.0 für Tests auf SARS-CoV-2, die erst am Montagabend (25.5.) publik wurde. Im ICD-10-GM stehen damit nun drei ICD-Kodes zur Dokumentation bei Corona-Fällen zur Auswahl.

Wahrscheinlich viele Asymptomatische

Mit den neuen Test-Indikationen wird die Zahl der Tests bei Personen, die keine Corona-Symptome zeigen, vermutlich stark steigen. Studien schätzen, dass 20 bis 50 Prozent der Infizierten keine Beschwerden entwickeln. Hinzu kommt, dass die Infektiosität in den zwei Tagen vor Beginn der Beschwerden wahrscheinlich am größten ist. Beides verschlechtert die Vortestwahrscheinlichkeit, sodass das Robert Koch-Institut (RKI) bisher an Ärzte appellierte, die Test-Indikation streng zu stellen.

Da die Kassen die Kosten nur für Tests nach RKI-Kriterien übernahmen, führte dies teils zu zeitraubenden Diskussionen zwischen Hausärzten und Gesundheitsämtern über die Kostenübernahme, etwa wenn das Amt Tests anordnete, in denen die Ärzte die Vorgaben nicht erfüllt sahen. Das berichteten einige Hausärzte gegenüber “Der Hausarzt”. Mit der Test-Verordnung wird dies sicherlich der Vergangenheit angehören, da diese die Ämter jetzt stärker in die Pflicht nimmt. Abgerechnet werden sollen die Tests über die Kassenärztlichen Vereinigungen.

Abgerechnet wird über die KV

Die Laborkosten werden pro Test mit 52,50 Euro veranschlagt. Die Gesamtkosten seien nicht genau zu beziffern, das Ministerium kalkuliert aber mit 52,5 Millionen Euro für eine Million Tests. Im Vorfeld hatte der GKV-Spitzenverband daher gefordert, dass die immensen Kosten aus Bundesmitteln unterstützt werden müssen.

Laut Test-Verordnung sollen die Mittel aus dem Gesundheitsfonds kommen, in den unter anderem pro Jahr ein Bundeszuschuss von 14,5 Milliarden Euro für versicherungsfremde Leistungen fließt. Bei den Finanzberatungen im Herbst werden die Kassen hier wahrscheinlich eine Aufstockung aus Steuergeldern einfordern, kündigte der Verband an.

Verordnung soll rückwirkend gelten

Mit der Test-Verordnung macht Spahn von den neuen Befugnissen seines Ministeriums Gebrauch, die erst das jüngst in Kraft getretene zweite Pandemie-Gesetz ermöglicht hat. Erst seitdem darf das BMG die GKV überhaupt dazu verpflichten, die Kosten für die Tests zu tragen. Die Verordnung soll daher wie das Pandemiegesetz rückwirkend ab 14. Mai gelten. Enden soll sie spätestens am 31. März 2021.

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