Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) geht die im Koalitionsvertrag festgehaltene Neuorganisation der Medizinischen Dienste (MD) an: Diese sollen künftig von den Krankenkassen abgekoppelt werden, wie der im Mai vorgelegte Referentenentwurf des MDK-Reformgesetzes vorsieht. Die MD sollen demnach ihre Aufgaben als eigenständige Körperschaften öffentlichen Rechts wahrnehmen. Spahn setzt damit seine Eingriffe in die Organisation der Selbstverwaltung fort (“Der Hausarzt” 2/19).
Das Gesetz regelt auch die Besetzung der Verwaltungsräte der MD neu: Sie werden ergänzt um Vertreter der Patienten und Pflegebedürftigen, der Verbraucher sowie der ärztlichen und pflegerischen Berufe. Wer hauptamtlich bei einer Krankenkasse arbeitet, darf nicht mehr gleichzeitig im Verwaltungsrat eines Dienstes tätig sein.
Mit dem Entwurf geht Spahn darüber hinaus die Dauerbaustelle Krankenhausabrechnungen an. Zwischen 2014 und 2018 ist die Zahl der Prüfungen von 1,9 auf 2,6 Millionen gewachsen. Aus Sicht der MD ist jede zweite Abrechnung falsch. Mit dem Gesetz sollen die Krankenhäuser Anreize erhalten, regelgerecht abzurechnen.