Vor allem Pflege- und Gesundheitspersonal betroffenCovid mit Abstand häufigste Berufskrankheit

Im Job mit SARS-CoV-2 infiziert - das hat nicht zuletzt Beschäftigte im Gesundheitswesen und in der Pflege getroffen. Zehntausende Infektionen sind bereits als beruflich bedingt anerkannt.

Covid-19 und die Folgen sind derzeit mit Abstand die häufigste Berufskrankheit.

München. Seit Beginn der Pandemie ist nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) eine Covid-Erkrankung knapp 203.000 Mal als möglicherweise beruflich bedingte Erkrankung gemeldet worden. In rund 121.000 dieser Fälle sei die Infektion bereits als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall anerkannt worden.

“Covid-19 und die Folgen sind derzeit mit Abstand die häufigste Berufskrankheit”, erläuterte der Aachener Arbeitsmediziner und DGAUM-Präsident Professor Thomas Kraus zum Auftakt der Jahrestagung der Gesellschaft. Dies betreffe im Wesentlichen Beschäftigte im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in Laboratorien sowie Berufe mit einem vergleichbaren Infektionsrisiko.

“Das ist eine andere Dimension”

Kraus sprach von einer ganz neuen Herausforderung, auch für die Unfallversicherungsträger. Bisher habe es jährlich rund 80.000 Verdachtsmeldungen von Berufskrankheiten insgesamt gegeben. An der Spitze lagen hier 7400 Schwerhörigkeit durch Lärm sowie der von Sonneneinstrahlung verursachte Hautkrebs mit rund 4000 Fällen im Jahr, gefolgt von asbestbedingten Krankheiten mit etwa 3100 Fällen.

Bei Covid-19 sehe man nun ganz andere Zahlen, sagte Kraus. In den beiden Pandemiejahren gab es nach Angaben der DGAUM allein für Covid knapp 170.000 Verdachtsmeldungen auf Berufskrankheit, von denen bisher rund 101.600 von den gesetzlichen Unfallversicherungen anerkannt wurden. “Das ist eine andere Dimension.”

Anerkennungsquote in Kliniken am höchsten

In Kliniken seien die Anerkennungsquoten am höchsten. “Da ist die Kausalität am einfachsten abzuleiten.” Viele Verdachtsmeldungen gebe es auch aus der Pflege und aus Kindergärten. Als Verdacht auf Arbeitsunfälle wurden knapp 34.000 Fälle gemeldet, von denen bisher rund 10.400 anerkannt wurden. Hier liege die Quote deutlich niedriger.

Die Anerkennung einer SARS-CoV-2-Infektion als Arbeitsunfall sei schwieriger, etwa bei Polizeibeamten, Taxifahrern oder Beschäftigten wie im Schlachtbetrieb Tönnies, wo es Mitte 2020 einen großen Ausbruch gegeben hatte.

Betriebsärztliche Expertise gefragt

Ein Arbeitsunfall könne dann anerkannt werden, wenn die Ansteckung am Arbeitsplatz erfolgt ist und eine Infektionsgefährdung ähnlich wie im Gesundheitswesen vorliegt, erläuterte Kraus. Im Einzelfall sei es aber teils schwer zu beurteilen, ob sich jemand im Beruf oder privat infiziert habe.

“Aus diesem Grund ist hier künftig verstärkt betriebsärztliche Expertise gefragt, wenn es um die richtige Einordnung geht”, sagte Kraus. Bisherige Schätzungen gingen ferner davon aus, dass es bei drei Prozent der Fälle Covid-Langzeitfolgen wie Konzentrations- und Gedächtnisstörungen, Erschöpfung oder Atembeschwerden gebe. Das sei aber vermutlich zu niedrig gegriffen. “Die Bewertung einer möglichen Minderung der Erwerbsfähigkeit stellt eine Herausforderung dar.”

dpa

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