Bei einer Cannabis-Therapie muss eine Genehmigung der aktuellen Krankenkasse vorliegen. Daran erinnert die KV Thüringen und weist in diesem Zusammenhang auf eine Regressgefahr hin: Wechselt ein Patient die Krankenkasse, so kann die Cannabis-Therapie erst nach Genehmigung der neuen Krankenkasse fortgesetzt werden.
Hier sei erhöhte Aufmerksamkeit wichtig, da Patienten häufig nicht von einem Krankenkassenwechsel berichteten.