Der Deutsche Hausärzteverband fordert, die Rahmenbedingungen im ambulanten Weiterbildungsabschnitt flexibel an die Gegebenheiten in den Hausarztpraxen anzupassen. „Hausärzte arbeiten immer individuell mit jedem Patienten. Aus diesem Grund muss auch die Weiterbildung der Ärzte in den Praxen flexibel gestaltbar sein“, kommentierte Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes, das neue Positionspapier des Marburger Bundes (MB) zur ambulanten Weiterbildung. Darin begrüßt der MB die Anhebung der Vergütung für Ärzte in der ambulanten Weiterbildung und kündigt an, einen Muster-Anstellungsvertrag zu erarbeiten.
Dass das Gehalt der Ärzte in Weiterbildung im ambulanten Abschnitt nicht das der Kollegen in den Kliniken unterschreiten darf, sei eine Selbstverständlichkeit, so Weigeldt. Dies sieht auch die Junge Allgemeinmedizin Deutschland, JADE, und die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) so. Schon in der Vergangenheit haben weiterbildende Hausärzte in der Regel die Förderung für Ärzte in Weiterbildung in Höhe von 3.500 Euro aus eigener Tasche aufgestockt, schreibt der Hausärzteverband.
Weigeldt: „Wir haben bereits vor über einem Jahr, im Rahmen des freiwilligen KODEX Ambulante Weiterbildung, unter anderem ein Gehalt auf dem Niveau der Krankenhäuser festgehalten. Dies darf nicht auf Kosten der weiterbildenden Praxen gehen, sondern muss durch flexible Modelle sichergestellt werden.“ Er betonte, dass die Arbeitsbedingungen in den Praxen nicht mit denen in Kliniken verglichen werden könnten. Bereits im vergangenen Jahr hat der Hausärzteverband einen Musteranstellungsvertrag für Ärzte in Weiterbildung entworfen.
Vernetzung unterstützen
Um den Nachwuchsmangel erfolgreich zu bekämpfen, fordert der Verband, neben der Förderung der Weiterbildung, eine Stärkung der Allgemeinmedizin an den Unis. Die Förderung der allgemeinmedizinischen Kompetenzzentren, „bedauerlicherweise gegen den Widerstand der Kammern“, wertet der Verband als Schritt in die richtige Richtung. So könne auch die Vernetzung unter den Ärzten in Weiterbildung gefördert werden.
Mit dem Versorgungsstärkungsgesetz sollen Kompetenzzentren jetzt finanziell mehr unterstützt werden: Fünf Prozent der Fördermittel für die Allgemeinmedizin sollen dann an die Zentren fließen. Die JADE betrachtet die Zentren als „sehr gute Möglichkeit der Verbindung von Aus- und Weiterbildung“.
In Hessen und Baden-Württemberg würden diese sehr geschätzt als strukturelle Unterstützung in der Weiterbildung aber auch als Anker für wichtige Netzwerke unter jungen Ärzten. In Baden-Württemberg resultiere dies in steigenden Zahlen geförderter Ärzte in Weiterbildung, so die JADE.
Wenig überrascht zeigt sich die DEGAM über die MB-Kritik an Kompetenzzentren. Der MB fürchte so seine Tarifhoheit zu verlieren, dies sei aus Sicht der DEGAM aber „unbegründet“. „Dass dabei aber auch die erfolgreich arbeitenden Kompetenzzentren als ‚ungeeignet‘ bezeichnet werden, zeigt, dass dem Marburger Bund offensichtlich die nötige Sachkenntnis fehlt“, schreibt die DEGAM.
Erste, vorsichtig zu deutende Trends der Zentren in Baden-Württemberg zeigten, dass sich die Weiterbildungszeit deutlich verkürzt: von im Schnitt acht bis zehn Jahren auf sechs. In seinem Papier nennt der MB die Niederlande als Vorbild für Deutschland. Finanziell sei die Förderung der Allgemeinmedizin in Deutschland aber heute schon besser aufgestellt, so die DEGAM.