Die Techniker Krankenkasse (TK) und die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) heben die Wirtschaftlichkeitsprüfung für rabattierte Generika auf. Ärzte können ab sofort einem entsprechenden Vertrag beitreten, kündigten sie im November an. „Wir sind derzeit schon in Verhandlungen mit KVen in weiteren Bundesländern“, teilte die TK auf Anfrage von „Der Hausarzt“ mit. „Wir sind zuversichtlich, dass wir noch dieses Jahr weitere Verträge schließen werden.“ Verschiedene Rabattverträge machten es Ärzten oft schwer, immer das wirtschaftlichste Arzneimittel zu wählen. „Aus diesem Grund sehen wir Verordnungen von Generika grundsätzlich als wirtschaftlich an“, sagt TK-Vorstandsvize Thomas Ballast. Mit dem Beitritt zum Vertrag erhalten Ärzte die Möglichkeit, über die indikationsgerechte und wirtschaftliche Versorgung mit Arzneimitteln informiert zu werden. Die Kasse stellt hierzu etwa einen individuellen Verordnungsreport pro Quartal zur Verfügung. Dieser zeigt den Ärzten unter anderem an, ob sie neue Arzneimittel tatsächlich bei solchen Erkrankungen verordnet haben, bei denen das Präparat einen echten Zusatznutzen aufweist. Gibt es Hinweise, dass Ärzte unzweckmäßig oder unwirtschaftlich verordnen, bietet die Kasse eine individuelle Beratung an.