CoronaVideosprechstunden boomen, jedoch nicht in Hausarztpraxen

Die Zahl der Videosprechstunden nahm 2020 aufgrund der Corona-Pandemie rapide zu, besonders in der Berufsgruppe der Psychotherapeuten. Das zeigt: Eine Online-Sprechstunde kann den Kontakt zwischen Arzt und Patient nicht ersetzen.

Hausärzte nutzen Videosprechstunden vergleichsweise selten.

Berlin. Allein in den ersten beiden Quartalen 2020 schnellte die Zahl der Videosprechstunden Corona-bedingt in die Höhe. Waren es 2019 bundesweit nur knapp 3.000, konsultierten im ersten Halbjahr 2020 fast 1,4 Mio. Patienten einen Arzt oder Psychotherapeuten per Video. Das zeigt eine aktuelle Analyse der KBV.

Lediglich elf Prozent der Gespräche fanden aber bei HausärztInnen statt, also kam nur etwa jedes zehnte Videogespräch bei einem Hausarzt oder einer Hausärztin vor. 75 Prozent der Videogespräche führten Psychotherapeuten, 65 Prozent psychologische Psychotherapeuten und zehn Prozent ärztliche Psychotherapeuten, also z. Bsp. Psychiater. Die übrigen 14 Prozent der Sitzungen spezifizierte die KBV nicht weiter.

Psychotherapeuten sind die Hauptnutzer

Insgesamt führte jeder Arzt und Psychotherapeut im Durchschnitt 37 Videosprechstunden im zweiten Quartal durch.

Beim Pressegespräch am Dienstag (9.2.) war es Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorsitzender der KBV, wichtig, die Dinge einmal ins rechte Licht zu rücken. Die hohe Zahl klinge beachtlich, es lohne sich aber, genauer hinzuschauen, denn drei Viertel der Videokonsultationen finde in psychotherapeutischen Praxen statt.

Der Zustand in der medizinischen Versorgung sei aber ein anderer. Hier finde nur ein Bruchteil der Versorgung per Video statt. 1,2 Mio. Videosprechstunden stünden 180 Mio. persönlichen Arzt-Patienten-Kontakten gegenüber. Die Videosprechstunde sei eine gute Ergänzung, die persönliche Arzt-Patienten-Beziehung werde als Goldstandard aber nicht zu ersetzen sein. „Die Fernbehandlung ist kein Trend“, so Hofmeister. Der deutsche Hausärzteverband stimmt damit überein.

DiGA: Anreize schaffen, anstatt mit Sanktionen zu drohen

Praxen benötigten eine entsprechende technische Ausrüstung für die ePA-Nutzung, u.a. einen aktuellen Konnektor, ein Modul für das Praxisverwaltungssystem (PVS) sowie den elektronischen Heilberufeausweis. Ab 1. Juli könnten Patienten von ihrem Arzt oder Psychotherapeuten laut Gesetz verlangen, die ePA mit Informationen zu befüllen oder diese zu nutzen. Somit seien die Praxen verpflichtet, bis zum 30. Juli gegenüber ihrer KV nachzuweisen, dass sie über die für ePA erforderliche Ausstattung verfügten.

Sonst drohten laut Gesetz Sanktionen. Allerdings würden nach heutigem Stand erst zum Ende des zweiten Quartals die ersten von der gematik zugelassenen Softwareupdates für die Konnektoren verfügbar sein – „also erst ganz kurz vor dem Termin, zu dem sie flächendeckend im Einsatz sein sollen“. Die Verfügbarkeit der Komponenten hänge den gesetzlich vorgegebenen Terminen immer wieder nach. Und die Praxen würden mit Sanktionen belegt für Fristen, die sie unmöglich einhalten könnten.

Viele Details stehen noch aus

Versicherte bräuchten aber zudem neue Versichertenkarten zur ePA-Nutzung. Von diesen Karten würden Kassen jedoch jetzt schon sagen, dass sie in diesem Jahr nicht mehr ausgeliefert werden könnten. Fehlen würden auch noch die Pin-Briefe an die Versicherten mit den Daten zur Freischaltung der Akte beim Arzt. „Sie sehen, es fehlt noch eine ganze Menge, obwohl das Ganze laut Gesetz schon implementiert ist“, so Hofmeister weiter.

Während die Nutzung für die Versicherten freiwillig sei, wäre sie für Ärzte und Psychotherapeuten verpflichtend. Solange die Akte nicht vom Patienten bedienbar sei, müsse der Patient von der Praxis unterstützt werden. Das sei die Verlagerung einer bürokratischen Tätigkeit auf Praxen, die eh schon nicht genügend Zeit für ihre Patienten zur Verfügung hätten.

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