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Schleswig-HolsteinNeue Verordnungsgrenzen für Heilmittel

Kassen und Kassenärztliche Vereinigung in Schleswig-Holstein haben sich auf neue Ziele für die Heilmittelverordnung geeinigt. Betroffen sind sechs Bereiche, besonders sparsam soll mit Krankengymnastik und Ergotherapie umgegangen werden.

Für Heilmittel wie Krankengymnastik gibt es in Schleswig-Holstein jetzt neue Zielvorgaben.

Bad Segeberg. Für Vertragsärzte in Schleswig-Holstein gelten neue Vorgaben zur Verschreibung von einigen Heilmitteln. Dazu haben gesetzliche Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigung (KV) eine neue Zielvereinbarung geschlossen, teilte die KV am Mittwoch (23.1.) mit. Für jede Fachgruppe gibt es spezifische Obergrenzen für

  • Krankengymnastik-Einzelbehandlung,
  • Krankengymnastik „Zentrales Nervensystem“
  • Massagetherapie,
  • Warmpackungen,
  • Ergotherapie
  • Sprachtherapie (45 Minuten).

Die Grenzen werden in Anlage 1 der Zielvereinbarung je nach Fachgruppe und bei Allgemeinärzten auch nach Stadt und Land angegeben. Zudem gibt es für 2019 eine zweite Übersicht, die die Ziele nach Altersgruppen (0-15, 16-49, 50-64 und über 65 Jahre) und je 1.000 Behandlungsfälle aufschlüsselt. Verglichen mit 2018 wurden die Ziele für Allgemeinmediziner teilweise deutlich nach unten geschraubt. Besonders zurückhaltend sollen Hausärzte Krankengymnastik ZNS für Kindern, psychisch/funktionelle Ergotherapie sowie Sprachtherapie verschreiben. Eine Übersicht:

  • Krankengymnastik-Einzelbehandlung: -5,5 Prozent für Landärzte, -1,4 Prozent für Stadtärzte
  • Krankengymnastik „Zentrales Nervensystem“ Erwachsene: -3,6 Prozent (Land), -1,9 Prozent (Stadt)
  • Krankengymnastik „Zentrales Nervensystem“ Kind: -28 Prozent (Land), -50 Prozent (Stadt)
  • Massagetherapie: +1,1 Prozent (Land), -5 Prozent (Stadt)
  • Warmpackungen: -5,8 Prozent (Land), -2,5 Prozent (Stadt)
  • Ergotherapie sensomotorisch/perzeptiv: -5,3 Prozent (Land), keine Veränderung für Stadtärzte
  • Ergotherapie psychisch/funktionell: -26 Prozent für Landärzte, +25 Prozent (Stadt)
  • Ergotherapie motorisch-funktionell: -4,9 Prozent (Land), -6,3 Prozent (Stadt)
  • Sprachtherapie (45 Minuten): -12 Prozent (Land), -11 Prozent (Stadt)

Die Zielvorgaben sind bisher allerdings eher ein stumpfes Schwert: Sie haben „noch keinen Einfluss auf eventuelle Maßnahmen durch die Prüfungsstelle“, schreibt die KV. Ärzte sollen sich dennoch nach der jeweiligen Zahl der zu verordnenden Behandlungseinheiten richten, bittet die Körperschaft. Denn im Bundesvergleich verschrieben die Ärzte im Norden bei gleicher Inzidenz deutlich mehr Einheiten.

Zudem erinnert die KV daran, dass Podologie lediglich für Patienten mit diabetischem Fuß und Angiopathie sowie Polyneuropathie im Wagner-Stadium 0 als Heilmittel verordnet werden kann. Hierfür kämen zum Beispiel die ICD-Schlüssel E10.74 (Diabetes Typ 1) und E11.74 (Diabetes Typ 2) infrage.

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