Seit 1. Oktober dürfen die alten Formulare zur Labor-Überweisung, der Labor-Anforderungsschein sowie das Muster 12 zur Verordnung der häuslichen Krankenpflege nicht mehr verwendet werden. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung Ende September hingewiesen.
Bei Labor-Anforderungen auf Muster 10A sind die Gesundheitsuntersuchungen neu strukturiert. Unter Diagnosen sind jetzt freitextliche Angaben möglich, zum Beispiel um das Labor auf Arzneien hinzuweisen, die Laborergebnisse beeinflussen können. Auf Muster 10A sowie 10 können Ärzte neuerdings im Feld SSW die Schwangerschaftswoche bei werdenden Müttern eintragen.
Bei der häuslichen Krankenpflege kann jetzt vor allem die Wundversorgung detaillierter ausgefüllt werden. So ist die Wundart anzugeben und ob es sich um eine akute oder chronische Wunde handelt. Zudem können Ärzte eine “Anleitung zur Behandlungspflege” verordnen für Patienten mit Dekubitus oder Angehörige zu einer regelmäßigen Umlagerung nicht in der Lage sind. Vor der Verschreibung ist aber zu prüfen, ob Hilfsmittel bei der Lagerung helfen können, so die KBV.